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Anwachsung – Was passiert eigentlich mit den Verlusten?

Anwachsung – Was passiert eigentlich mit den Verlusten?
Aktuelles
24.09.2025 — Lesezeit: 1 Minute

Anwachsung – Was passiert eigentlich mit den Verlusten?

Die Anwachsung bei der alleinigen Kommanditisten-GmbH ist ein beliebtes Instrument, eine GmbH & Co. KG unbürokratisch „zu beerdigen“. Doch was passiert in diesem Fall eigentlich mit den Verlusten?

Häufig gibt es neben gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen der KG auch sog. verrechnungsgesperrte Verluste i.S. des § 15a EStG. Derartige Verluste gehen, wie der BFH mit Urteil vom 19.03.2025 – XI R 2/23 bestätigt hat, im Zuge der Anwachsung auf die Kommanditisten-GmbH über und können mit deren künftigen Gewinnen verrechnet werden.

Wichtig hierbei: Erfolgt die Anwachsung zum 31.12. (kalenderjahrgleiches Wirtschaftsjahr unterstellt), gilt dies nur für Gewinne aus künftigen Jahren, nicht jedoch für Gewinne aus dem Geschäftsjahr der Anwachsung. Erfolgt die Anwachsung unterjährig, können die Verluste sogar schon mit den Gewinnen des Geschäftsjahres der Anwachsung verrechnet werden.

Es empfiehlt sich deshalb, die Anwachsung noch vor dem 31.12. zu vollziehen. Natürlich steckt der Teufel im Detail, auch verfahrensrechtlich. Wie immer gilt deshalb: Wir beraten Sie gern!

Lesen Sie auch: Zinsschranke: Was kann (und sollte) der Gesetzgeber tun?

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Dr. Oliver Mensching
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: om@jebensmensching.com


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