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E-Invoicing, d.h. die elektronische Rechnungsstellung, ist nicht nur zeit- und papiersparend, sondern vor allem auch ein Enabler für ein medienbruchfreies Design bedeutsamer Geschäftsprozesse. So ist es beispielsweise möglich, den Beschaffungsprozess von der Freigabe einer Bestellung durch autorisierte Mitarbeiter bis hin zur Zahlung der elektronischen Eingangsrechnung weitgehend zu automatisieren. Gleichzeitig ermöglicht die Digitalisierung der Geschäftsprozesse eine erhöhte Transparenz für die Unternehmenssteuerung. Trotz dieser Vorteile gibt es immer noch Unternehmen, die den Umstieg aufgrund bestehender regulatorischer Vorgaben scheuen.

Aufgrund der E-Rech-VO ist E-Invoicing verpflichtend für die öffentliche Hand:
Die Verpflichtung des Bundes zur Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen tritt nach § 11 Abs. 1 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rech-VO) am 27. November 2018 in Kraft. Für subzentrale öffentliche Auftraggeber sowie für Sektorenauftraggeber und für Konzessionsgeber tritt die Verordnung am 27. November 2019 in Kraft. Die Pflicht zur Übermittlung von Rechnungen in elektronischer Form tritt erst im November 2020 in Kraft.

Wir unterstützen Sie bei der Einführung und rechtssicheren Gestaltung von elektronischen Abrechnungsprozessen in allen Projektphasen sowohl für Eingangs- als auch für Ausgangsrechnungen.

Lesen Sie dazu in unserem Produktblatt, was E-Invoicing ausmacht und was unser Dienstleistungsangebot für Sie ist.

Produktblatt zum Thema E-Invoicing

ANSPRECHPARTNER


Manuel Fuchs
Partner, IT-Auditor IDW

Mail: manuel.fuchs@etl.de


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