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Wirtschaftsprüfung für die Energiewirtschaft

Energiewirtschaft

Treffen Sie Ihre Entscheidungen auf einer soliden Grundlage?

Eine Jahresabschlussprüfung erfordert tiefe Einblicke in die Struktur und Daten Ihres Unternehmens, was ein hohes Maß an Vertrauen in die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft voraussetzt. Besonders die Prüfung kommunaler Versorgungsunternehmen mit verschiedenen Rechtsformen erfordert spezialisierte Fachkenntnisse und Erfahrung. Unternehmen müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. 

Unsere Experten sichern Ihre Wirtschaftlichkeit – analytisch, systematisch, risikoorientiert. 

Durch unsere umfassende Erfahrung und den Einsatz modernster Prüfungsmethodik schaffen wir die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unsere Kernkompetenz liegt in der Prüfung kommunaler Energieversorger und Stadtwerke. Unsere Prüfungen liefern verlässliche Daten für Sie und Ihre Abschlussadressaten. Sie geben wichtige Orientierung für zukünftige Entscheidungen und erfüllen die staatlich vorgeschriebene Kontrollfunktion.  

Unsere Leistungen 

Als qualifizierte Berater tragen wir zur langfristigen Effizienz Ihres Unternehmens bei. 

Wir prüfen den Status quo, indem wir die Zukunft in den Blick nehmen. Jahresabschlussprüfungen führen wir analytisch, systematisch, risikofokussiert und damit individuell durch.

Die Prüfung der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen und die Beratung erfolgen auf Basis der energiespezifischen Regelungen, wie dem EnWG (z. B. § 6b EnWG) und anderer relevanter spezialgesetzlicher Vorschriften unter Beachtung der einschlägigen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW).

Wir führen mit unserer kaufmännischen und technischen Expertise alle Sonderprüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Konzessionsabgabenverordnung durch. In allen prüfungsrelevanten Fragen zu Erneuerbaren Energien, wie Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraft- / Kraftwärme-Kopplungsanlagen oder auch Bilanzkreismanagement, EEG-Umlage, Einspeisevergütung, Strommengenbilanz, Grenzpreisvergleich, Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreibern, Bruttowertschöpfung, Stromkostenintensität, BAFA, haben wir kompetente Experten.

Auch für Einheiten ohne eine (spezial)gesetzliche oder vertragliche Prüfungspflicht bieten wir bedarfsorientierte prüferische Durchsichten an. Hierbei orientieren wir uns an den berufsständischen Grundsätzen für derartige Tätigkeiten.

Erscheint aufgrund einer Problemlage eine Sonderprüfung notwendig, erfüllen wir diese Aufgabe dank unserer Expertise gewissenhaft.

Bei Organisationen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen der um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweiterten Jahresabschlussprüfung zu prüfen. Dies trifft auch auf die meisten Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Stadtwerke mit unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Beteiligung zu.

Ziel dieser Prüfung ist es, zu untersuchen, ob durch eine geeignete institutionelle Ordnung und Kompetenzverteilung sichergestellt ist, dass die Entscheidungen der leitenden Organe ordnungsgemäß getroffen und durchgeführt wurden.

Wir prüfen grundsätzlich unter Berücksichtigung des aktuellen Fragenkatalogs des IDW (IDW PS 720).

Ein gut funktionierendes internes Kontrollsystem bietet Ihnen Sicherheit für die Verlässlichkeit Ihrer Geschäftsprozesse und Daten ebenso wie für die Verlässlichkeit Ihres Controllings.

Wir beurteilen die wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Geschäftsprozesse, auch in Bezug auf Energiehandelsgeschäfte und die strukturierte Energiebeschaffung, hinsichtlich der Implementierung maßgeblicher Schlüsselkontrollen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Wir unterstützen Sie bei der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz Ihrer Prozesse und internen Kontrollen.

Die kosten- und nutzenoptimale Unterstützung der Geschäftsprozesse durch die Informationstechnologie (IT) ist ebenso notwendig wie die nachweisbare Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.

Wir führen IT-Systemprüfungen nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) durch und bieten individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Lösungen.

IT-gestützte Geschäftsprozesse und (teil-)automatisierte Arbeitsabläufe bedingen ein abgestimmtes Zusammenspiel aus rechtssicherem und betriebswirtschaftlich optimiertem Prozessdesign in Verbindung mit der richtigen Hard- und Softwareauswahl.

Ob elektronischer Rechnungsaustausch, die Digitalisierung und Archivierung papiergebundener Dokumente, die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, immer sind gesetzliche und regulatorische Vorgaben zu beachten.

Interdisziplinäre Teams unterstützen Sie in jeder Projektphase – von der Planung und dem Design einer rechtssicheren Lösung bis hin zur Auditierung und Zertifizierung durch den Wirtschaftsprüfer.

Die Einführung neuer IT-Systeme oder digitaler Workflows birgt in vielerlei Hinsicht Risiken, unabhängig davon, ob es sich um eine Umstellung der Finanzbuchhaltung oder die Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows handelt.

Im Rahmen projektbegleitender Prüfungen unterstützen wir Sie partnerschaftlich in allen Projektphasen, stellen extern eine hohe Qualität der Projektdurchführung sowie die Einhaltung aller regulatorischer Vorgaben sicher und minimieren damit die Projektrisiken.

Über die klassischen regulatorischen Vorgaben hinaus stellen wir für Sie sicher, dass Sie auch die branchenspezifischen Anforderungen – bspw. Ihrer Drittmittelgeber – erfüllen.

ANSPRECHPARTNER

ETL Wirtschaftsprüfung - ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Markus Struckmeier
Wirtschaftsprüfer
Diplom-Kaufmann, CVA, IT-Auditor IDW

Mail: markus.struckmeier@etl-wrg.de


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Patrick Weist
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: patrick.weist@etl.de


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Steffen Zätzsch-Loos
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: steffen.zaetzsch-loos@etl.de


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