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Kompetenz durch jahrelange praktische Erfahrung

Öffentlicher Sektor

Unternehmen der öffentlichen Hand

Wir haben jahrelange Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Eigenbetrieben, Zweckverbänden, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts.

Durch die Vielzahl der durch uns betreuten Unternehmen der öffentlichen Hand, unserer Mandanten und Kunden, verfügen wir über das erforderliche Bewusstsein der Individualität jeder einzelnen rechtlichen Einheit.

Mit den Besonderheiten der Rechnungslegung und Prüfung von Eigenbetrieben, Zweckverbänden, Anstalten und Körperschaften öffentlichen Rechts und deren nach dem jeweiligen Landesrecht unterschiedlichen Spezifika sind wir als ihr spezialisierter Ansprechpartner in Theorie und Praxis umfassend vertraut.

Was sind die aktuellen Herausforderungen der Branche?

Vor dem Hintergrund rückläufiger Haushaltsmittel ist die Finanzierung und die Budgeteinhaltung ein existenzieller Schwerpunkt für Eigenbetriebe, Zweckverbände sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Nachweis der Mittelverwendung und deren ordnungsmäßiger Nachweisführung sind sowohl durch die Rechnungslegung als auch durch diese ergänzende Prüfungen zu erbringen.

Wir sind ihr spezialisierter Ansprechpartner in Theorie und Praxis.

Wir bieten alle relevanten Prüfungs- und Beratungsleistungen aus einer Hand und unterstützen Sie ganzheitlich in wirtschaftlichen, finanziellen, rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Aspekten. Wir verfügen über die gebotene Sensibilisierung und die Erkenntnis der Individualität jeder Einheit. Wir kennen die allgemeinen Rahmenbedingungen der gesellschaftsrechtlichen und rechnungslegungsbezogenen Vorschriften und wissen um die Notwendigkeit der Kenntniserlangung individueller spezialgesetzlicher Regelungen.

Die Prüfung der Rechnungslegung von Einrichtungen der öffentlichen Hand wie auch die Beratung erfolgt auf Basis der landesspezifischen Regelungen oder auch spezialgesetzlicher Vorschriften unter Beachtung der einschlägigen Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer.

Ein regelmäßiger Austausch auf Augenhöhe bildet die Basis unserer Zusammenarbeit.

Sowohl die im Vorfeld der Kenntniserlangung zu den relevanten individuellen Rechnungslegungsvorschriften als auch die Abstimmung mit den zur Finanzierung verantwortlichen Gremien und Institutionen nehmen einen hohen Anteil unserer Tätigkeitszeit bei Ihrer Betreuung ein. Daneben bildet der regelmäßige Austausch während der Projekte eine wichtige Basis für unsere Zusammenarbeit.

Was bieten wir?

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

Wir prüfen den Status Quo, indem wir die Zukunft in den Blick nehmen. Jahresabschlussprüfungen führen wir analytisch, systematisch, risikofokussiert und damit individuell durch.

Wir berücksichtigen hierbei insbesondere spezialgesetzliche Vorschriften, die oft über einen Bezug zu den handelsrechtlichen Vorschriften verfügen und ergänzen diese durch unsere Erfahrungen aus anderen Prüfungen derartiger Rechtsformen.

Bei Organisationen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen der um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweiterten Jahresabschlussprüfung zu prüfen.

Ziel dieser Prüfung ist es, zu untersuchen, ob durch eine geeignete institutionelle Ordnung und Kompetenzverteilung sichergestellt ist, dass die Entscheidungen der leitenden Organe ordnungsgemäß getroffen und durchgeführt wurden.

Wir prüfen grundsätzlich unter Berücksichtigung des aktuellen Fragenkatalogs des IDW (IDW PS 720).

Ein gut funktionierendes internes Kontrollsystem bietet Ihnen Sicherheit: Für die Verlässlichkeit Ihrer Geschäftsprozesse und Daten ebenso wie für die Verlässlichkeit Ihres Controllings.

Wir beurteilen die wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Geschäftsprozesse auf Implementierung maßgeblicher Schlüsselkontrollen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Wir unterstützen Sie bei der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz Ihrer Prozesse und internen Kontrollen.

Die kosten- und nutzenoptimale Unterstützung der Geschäftsprozesse durch die Informationstechnologie (IT) ist ebenso notwendig wie die nachweisbare Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.

Wir führen IT-Systemprüfungen nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) durch und bieten individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Lösungen.

IT-gestützte Geschäftsprozesse und (teil-)automatisierte Arbeitsabläufe bedingen ein abgestimmtes Zusammenspiel aus rechtssicherem und betriebswirtschaftlich optimiertem Prozessdesign in Verbindung mit der richtigen Hard- und Softwareauswahl.

Ob elektronischer Rechnungsaustausch, die Digitalisierung und Archivierung papiergebundener Dokumente, die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten – immer sind gesetzliche und regulatorische Vorgaben zu beachten.

Interdisziplinäre Teams unterstützen Sie in jeder Projektphase – von der Planung und dem Design einer rechtssicheren Lösung – bis hin zur Auditierung und Zertifizierung durch den Wirtschaftsprüfer.

Die Einführung neuer IT-Systeme oder digitaler Workflows birgt in vielerlei Hinsicht Risiken – unabhängig ob Umstellung der Finanzbuchhaltung oder Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows.

Im Rahmen projektbegleitender Prüfungen unterstützen wir Sie partnerschaftlich in allen Projektphasen, stellen extern eine hohe Qualität der Projektdurchführung sowie die Einhaltung aller regulatorischer Vorgaben sicher und minimieren damit die Projektrisiken.

Über die klassischen regulatorischen Vorgaben hinaus stellen wir für Sie sicher, auch die branchenspezifischen Anforderungen – bspw. Ihrer Drittmittelgeber – zu erfüllen.

ANSPRECHPARTNER


Michael Joachim Nitzsche-Lezoch
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: michael.nitzsche-lezoch@etl.de


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Markus Struckmeier
Wirtschaftsprüfer

Mail: markus.struckmeier@etl-wrg.de


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Sascha Weichert
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: sascha.weichert@etl.de


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