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Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) in Kraft getreten

Umfangreiche Voraussetzungen und Organisationspflichten
Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) in Kraft getreten
Aktuelles
31.01.2024 — Lesezeit: 2 Minuten

Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) in Kraft getreten

Umfangreiche Voraussetzungen und Organisationspflichten

Das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) ist am 30. Dezember 2023 in Kraft getreten. Es betrifft Unternehmen, die Kreditdienstleistungen anbieten bzw. anzubieten planen, Unternehmen also, die im Zusammenhang mit notleidenden Kreditverträgen fällige Ansprüche einziehen und durchsetzen, wesentliche Bedingungen wie Zinsen neu verhandeln, Beschwerden von Kreditnehmern bearbeiten und Kreditnehmer über wichtige Änderungen unterrichten (wie etwa Änderungen der Zinssätze oder der fälligen Zahlungen).

Unternehmen, die bereits Kreditdienstleistungen anbieten und dies weiterhin tun möchten, müssen bis zum 5. April 2024 einen Erlaubnisantrag bei der BaFin einreichen (eine Absichtsanzeige bereits zum 16. Februar 2024). Auch Unternehmen, die in Zukunft solche Dienstleistungen anbieten möchten, müssen zuvor eine Erlaubnis beantragen.

Die Voraussetzungen, um die Erlaubnis zu erhalten, sind weitreichend. Insbesondere die Einrichtung und Dokumentation adäquater Organisationsstrukturen und Geschäftsprozesse zum Schutz der Rechte der Kreditnehmer sowie zur Gewährleistung der Erfordernisse des Datenschutzes verursachen einen enormen Aufwand. Die Geschäftsleitung muss hierzu geeignete Grundsätze beschließen und schriftlich fixieren. Auch für die Existenz einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und geeigneter Prozesse trägt sie die Verantwortung. Sie muss beides etablieren und die Einhaltung überwachen bzw. überwachen lassen.

Ebenfalls komplex und arbeitsintensiv ist die Beantragung der Erlaubnis selbst. Diese muss zahlreiche Informationen und aussagefähige Beschreibungen und Nachweise enthalten, aufgrund derer die BaFin in der Lage ist, die Adäquanz der Geschäftsleitung und des Geschäftsbetriebs zu beurteilen.

Die BaFin hat im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Dezember in Bonn unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie die Voraussetzungen mit ausgeprägter Strenge und Ernsthaftigkeit prüfen wird.

Die Experten der ETL consit unterstützen und entlasten Sie gern, sowohl bei der Organisation, Dokumentation und dauerhaften Überwachung der Prozesse als auch beim einmaligen Antragverfahren.

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