ÜBER UNS
LEISTUNGEN
BRANCHEN
AKTUELLES
KARRIERE

Wir gestalten Karriere

Next Generation of Leaders

ETL Prüfung & Beratung

Über uns
Standorte

Startseite | Aktuelles | BFH stoppt doppelte Grunderwerbsteuer bei Signing-Closing-Konstellationen

BFH stoppt doppelte Grunderwerbsteuer bei Signing-Closing-Konstellationen

BFH stoppt doppelte Grunderwerbsteuer bei Signing-Closing-Konstellationen
Aktuelles
15.08.2025 — zuletzt aktualisiert: 18.08.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

BFH stoppt doppelte Grunderwerbsteuer bei Signing-Closing-Konstellationen

Die Frage, ob beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen in Signing-Closing-Konstellationen mehrfach Grunderwerbsteuer anfallen kann, sorgt seit geraumer Zeit für Diskussionen in der Praxis. Der BFH hat der sog. Signing-Closing-Problematik mit Beschluss vom 09.07.2025 – II B 13/25 – jedenfalls im vorläufigen Rechtsschutz – eine Absage erteilt.

Zur Illustration des Problems ein einfaches Beispiel: K kauft 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Immobilien-GmbH A. Notarielle Beurkundung des Anteilskaufvertrages: 15.07.; Closing: 31.07. Gesellt sich hierzu ein Verstoß gegen die – doppelte – Anzeigepflicht der §§ 18 – 20 GrEStG, ist das Fiasko perfekt. Streng am Wortlaut des Gesetzes entlanggehangelt sind die Konsequenzen wie folgt: Grunderwerbsteuer bei Signing (Anteilsvereinigung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG, entstanden am 15.07.) und ein weiteres Mal Grunderwerbsteuer bei Closing, diesmal gemäß § 1 Abs. 2b GrESt, insgesamt also zweimal Grunderwerbsteuer auf ein und denselben Sachverhalt.

Grunderwerbsteuergesetz: Viel zu kompliziert

Es bedarf keiner weiteren Erläuterung, dass die Sichtweise der Finanzverwaltung in jederlei Hinsicht absurd ist. Okay, der Vergleich hinkt, aber ein bisschen ist es wie bei Cum-Ex: Ebenso wie es dort offensichtlich war, dass eine nur einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer nur maximal einmal erstattet werden kann, ist es auch bei der Grunderwerbsteuer: Ein nur einmal besteuerungswürdiger Vorgang kann auch nur einmal mit Grunderwerbsteuer belegt werden.

Zum Glück gibt es mit dem BFH eine Instanz, die derartiges Treiben unterbindet – bleibt zu hoffen, dass dies auch im Hauptsacheverfahren so bleibt.

Eines zeigt die Diskussion aber schon jetzt: Unsere Steuergesetze, auch das Grunderwerbsteuergesetz, sind viel zu kompliziert. Dass Auslegungsergebnisse wie eine doppelte Grunderwerbsteuer überhaupt in Erwägung gezogen werden, zeigt, wie weit die Besteuerungspraxis inzwischen der Realität entrückt ist.

Suchen
Format
Autor(en)


Dr. Oliver Mensching
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: om@jebensmensching.com


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel