ÜBER UNS
LEISTUNGEN
BRANCHEN
AKTUELLES
KARRIERE

Wir gestalten Karriere

Next Generation of Leaders

ETL Prüfung & Beratung

Über uns
Standorte

Startseite | Aktuelles | EFRAG legt vereinfachten Entwurf der ESRS zur Konsultation vor

EFRAG legt vereinfachten Entwurf der ESRS zur Konsultation vor

EFRAG legt vereinfachten Entwurf der ESRS zur Konsultation vor
Aktuelles
12.08.2025 — Lesezeit: 3 Minuten

EFRAG legt vereinfachten Entwurf der ESRS zur Konsultation vor

Die EU will ihre Nachhaltigkeitsberichtspflichten entschlacken. Mit dem neuen Entwurf der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verfolgt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) das Ziel, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen deutlich zu reduzieren – ohne zentrale Transparenzpflichten aufzugeben.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 31. Juli 2025 den Entwurf für die überarbeiteten und vereinfachten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben.

Die EFRAG, die bereits für die Entwicklung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, verabschiedet von der Europäischen Kommission im Juli 2023) zuständig war, wurde im Rahmen des „Omnibus I“-Pakets“ im Februar erneut beauftragt, um die ESRS zu überarbeiten. Ein zentraler Punkt der Überarbeitung des ESRS Set 1 lag bei der Reduktion der Datenpunkte. Um eine Vereinfachung der ESRS zu gewährleisten, hat die EFRAG u. a. Meinungen zu der Anwendung der ESRS von diversen Branchen gesammelt sowie erste veröffentlichte Nachhaltigkeitsberichte analysiert.

Jetzt lesen: Neuer Referentenentwurf für das CSRD-Umsetzungsgesetz vorgestellt

Im Vergleich zu ESRS Set 1 wurde die Struktur der Standards überarbeitet und gestrafft.

Wesentliche Änderungen des überarbeiteten Entwurfs:

  • Die Pflichtangaben wurden eindeutig gekennzeichnet, d. h. alle Pflichtdatenpunkte lauten etwa wie folgt: „muss offenlegen / muss enthalten / muss berichten / muss beschreiben / muss erläutern“.
  • Alle „kann“-Angaben wurden entweder gestrichen oder als Anwendungsanforderungen (AR) umformuliert und befinden sich unterhalb der zugehörigen Angabepflicht.
  • ETL Prüfung & Beratung - ETL WirtschaftsprüfungDer Prozess der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde vereinfacht, indem sich das Verfahren zur Identifizierung wesentlicher Themen künftig stärker am Geschäftsmodell ausrichten soll. Dabei soll auf angemessene Nachweispflichten gesetzt werden, insbesondere wenn ein Thema offensichtlich für die Branche oder das Geschäftsmodell von Bedeutung ist. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass Unternehmen zur Identifizierung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen angemessene und nachweisbare Informationen nutzen sollen, die ohne übermäßige Kosten oder Aufwand zugänglich sind. Zudem hat sich die Dokumentationspflicht reduziert.
  • Die sog. AR 16-Liste wurde vereinfacht, indem die „Unter-Unterthemen“ gestrichen wurden.
  • Die Mindestangabepflichten sind gemäß Entwurf in „General Disclosure Requirements (GDR)“ umbenannt und gleichzeitig vereinfacht worden, indem Überschneidungen zwischen den Angaben, die im Rahmen des ESRS 2 zu Konzepten, Maßnahmen und Zielen sowie den themenspezifischen Standards gemacht werden, reduziert wurden.
  • Die Anzahl der potenziell verpflichtenden Datenpunkte, basierend auf der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse, wurden um 57 Prozent verringert. Wenn man die freiwilligen Angaben mit einbezieht, ergibt sich sogar eine Reduktion um 68 Prozent. Der Gesamtumfang der Standards wurde um über 55 Prozent verkürzt.

Die öffentliche Konsultation läuft vom 31. Juli bis zum 29. September 2025. Sämtliche Interessengruppen, wie Ersteller, Prüfer, die Zivilgesellschaft, Investoren und nationale Behörden, sind eingeladen, die überarbeiteten Entwürfe zu prüfen und ihre Ansichten mitzuteilen. Die EFRAG wird ebenfalls auf Informationsveranstaltungen weiteres Feedback einsammeln, bevor sie der Europäischen Kommission ihre endgültige technische Empfehlung vorlegt, die bis zum 30. November 2025 fällig ist.

Unsere Sustainability-Services: Eine gut durchdachte ESG-Strategie bietet Unternehmen viele Vorteile!

Suchen
Format
Autor(en)


Jill Döding
Sustainability-Auditor IDW

Mail: jill.doeding@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel