Nachhaltigkeitsberichterstattung und ESRS: Chancen für Unternehmen
Das Thema Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die Bundesregierung wird durch die Anpassung des §289c HGB sicherstellen, dass die EU-Vorgaben zur Implementierung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht umgesetzt werden. Dadurch werden die delegierten Rechtsakte (ESRS), die im Rahmen der CSRD erlassen wurden, als zentrales Rahmenwerk für die nichtfinanzielle Berichterstattung im Lagebericht hervorgehoben: Ab dem Geschäftsjahr 2025 werden fest definierte Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte verstärkt in den Fokus großer Kapitalgesellschaften, Unternehmensgruppen sowie kapitalmarktorientierter Unternehmen und Banken gerückt.
Jetzt den Quick-Check machen: Ist Ihr Unternehmen berichtspflichtig?
Auswirkungen der ESRS auf Unternehmen
Durch die Anpassung der Schwellwerte für die Größenklassen gemäß § 267 HGB werden zunächst weniger Gesellschaften von einer Berichtspflicht betroffen sein. Dennoch sollten kleine und mittlere Gesellschaften die ESRS nicht unterschätzen. Die Nachhaltigkeitspraktiken großer Unternehmen werden auch auf kleinere Unternehmen ausstrahlen. Es ist daher wahrscheinlich, dass Banken, Investoren und große Unternehmen im Rahmen von Lieferkettenbeziehungen vermehrt nach entsprechenden Angaben fragen oder die Kreditkonditionen an die Nachhaltigkeits-Performance gemäß ESRS knüpfen werden. Bereits jetzt sehen wir dies in vergaberechtlichen Prozessen.
Strategische Vorteile durch ESRS-Konformität
Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den ESRS bietet die Chance, strategische Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Indem Sie ESRS-konforme Daten erheben, können Sie sich von Mitbewerbern abheben und möglicherweise günstigere Kreditkonditionen erzielen. Nutzen Sie daher die Gelegenheit, sich frühzeitig zu positionieren.
Unsere Beratungsleistungen
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Implementierung der ESRS-Anforderungen in Ihrem Unternehmen.