Deutlicher Kurswechsel bei CSRD- und CSDDD-Pflichten
EU-Parlament stimmt Omnibus-Paket zu
Die EU überarbeitet derzeit ihre Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Am 13. November hat das Europäische Parlament mit 382 Ja-Stimmen seine Position zum Omnibus-1-Vereinfachungspaket beschlossen. Das Ziel bleibt klar: Bürokratie verringern, Transparenz erhöhen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.
Für die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive – EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) bedeutet die Einigung einen deutlichen Kurswechsel. Künftig sollen laut dem EU-Parlament nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die mehr als 1.750 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen. Damit würde der Kreis der verpflichteten Unternehmen um über 90 Prozent schrumpfen.
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Gleichzeitig spricht sich das Parlament dafür aus, kleinere Unternehmen durch den sogenannten „Value Chain Cap“ zu schützen. Damit soll verhindert werden, dass große Geschäftspartner von nicht berichtspflichtigen Betrieben zusätzliche Informationen verlangen, die über den freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen.
Auch bei der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – geplante EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten) setzt das Parlament auf höhere Schwellenwerte: Die Sorgfaltspflichten sollen künftig nur noch für Unternehmen mit über 5.000 Mitarbeitenden und mindestens 1,5 Milliarden Euro Umsatz gelten.
Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Ministerrat können nun in die Trilogverhandlungen gehen. Diese sollen am 18.11.2025 beginnen. Geplant ist, das Paket noch bis Jahresende abzuschließen, auch wenn offen bleibt, ob dieser ambitionierte Zeitplan tatsächlich eingehalten werden kann.
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