Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen
VSME-Standard als neue Orientierungshilfe
Die EU-Kommission hat am 30.07.2025 eine Empfehlung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) abgegeben.
Der sog. „VSME-Standard“ (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium-sized enterprises), der vom technischen Beratungsgremium der Kommission EFRAG entwickelt wurde, richtet sich an Unternehmen, die zwar nach dem aktuellen Stand der Regulatorik keinen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellen müssen, trotzdem aber Nachhaltigkeitsinformationen an direkte Lieferanten oder Finanzinstitute liefern müssen oder aber freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen wollen.
Der VSME-Standard soll Unternehmen helfen, Datenanfragen von großen Unternehmen oder Finanzinstituten zu beantworten. Darüber hinaus ermöglicht seine Anwendung, die eigene Nachhaltigkeitsleistung besser einzuschätzen, die Wettbewerbsfähigkeit kurz-, mittel- und langfristig zu stärken und zu einer nachhaltigeren Wirtschaft beizutragen.
Der VSME-Standard umfasst zwei Module.
Basismodul
Es dient als Einstieg und enthält elf Angaben zu folgenden Bereichen:
- Allgemeine Angaben wie Grundlagen der Berichterstellung, Geschlechtervielfalt in Führungsorganen, strategische Ausrichtung des Unternehmens auf Nachhaltigkeit, Umsatzerlöse aus relevanten Sektoren sowie bestehende und geplante Maßnahmen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft.
- Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), relevante Umweltkennzahlen, Daten zur eigenen Belegschaft sowie Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung.
Umfassendes Modul
Dieses baut auf dem Basismodul auf und ergänzt neun weitere, spezifischere Angaben zu den oben genannten Themen. Sie sind insbesondere für Finanzinstitute sowie Unternehmen in der Lieferkette von Bedeutung.
Im Rahmen der Empfehlung fordert die EU-Kommission Finanzinstitute und große Unternehmen auf, sich bei Anfragen von Nachhaltigkeitsinformationen lediglich auf die Anforderungen des freiwilligen VSME-Standards (Basismodul sowie auf das umfassende Modul) zu stützen.
Die EU-Kommission bezeichnet den VSME-Standard zunächst als Zwischenlösung, bis der delegierte Rechtsakt über einen freiwilligen Standard förmlich angenommen ist. Inhaltlich könnte also der delegierte Rechtsakt noch von der Empfehlung abweichen. Wann er verabschiedet wird, hängt davon ab, wie schnell die gesetzgebenden Organe ihre Verhandlungen über den Omnibus-I-Vorschlag abschließen.
Jetzt lesen: Referentenentwurf für CSRD-Umsetzungsgesetz vorgestellt