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Neue EU-Geldwäscheverordnung: Was sich für Unternehmen ändert

Neue EU-Geldwäscheverordnung: Was sich für Unternehmen ändert
Aktuelles
15.05.2024

Neue EU-Geldwäscheverordnung: Was sich für Unternehmen ändert

Die Europäische Union hat ein umfassendes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verabschiedet. Ziel ist es, die Vorschriften, die bislang national geregelt waren (in Deutschland u. a. durch das Geldwäschegesetz), EU-weit zu harmonisieren. Neben Geldwäsche und Terrorismus steht auch die kriminelle Einnahme von Geld im Fokus (sog. „Vorstraftaten“).

Bereits verpflichtete Unternehmen müssen sich mit zahlreichen Neuerungen vertraut machen, während Firmen, die neu verpflichtet sind (s. u.), sich mit dem Geldwäscherecht beschäftigen und möglicherweise sogar einen Geldwäschebeauftragen bestellen müssen.

Kernstück des Gesetzespaketes bildet die Geldwäscheverordnung (Anti Money-Laundering Regulation – AML-R). Sobald sie in Kraft tritt, wird sie unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst das Geldwäschegesetz weitgehend ab.

Kernelemente der Verordnung sind u. a. Regelungen zu

  • dem Kreis der Verpflichteten,
  • dem Risikomanagement und den Sorgfaltspflichten der verpflichteten Unternehmen,
  • der Transparenz bei wirtschaftlich Berechtigten,
  • der Meldung von Verdachtsfällen durch die Unternehmen,
  • dem Datenschutz betreffend personenbezogene Daten von Personen, gegen die der Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besteht,
  • Maßnahmen zur Risikominderung im Zusammenhang mit anonymen Instrumenten.

Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Erweiterung des Kreises der Verpflichteten, der nun auch Akteure im Kryptomarkt, Crowdfunding-Dienstleister sowie Händler von Edelsteinen, hochwertigen Metallen und Luxusgütern einschließt. Zu diesen Luxusgütern zählen beispielsweise Schmuck, Luxusautos, Flugzeuge, Jachten und Kulturgüter wie Kunstwerke. Diese Unternehmen müssen umfangreiche Risikomanagementverfahren einführen.

Für Unternehmen, die bislang nicht unter die geldwäscherechtlichen Vorschriften fielen, kommt es nun zu einem erheblichen zusätzlichen Aufwand. Sie müssen Richtlinien und Verfahren zur Geldwäscheprävention entwickeln, jährliche Risikoanalysen durchführen und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen.

Die ETL consit GmbH unterstützt Unternehmen bei der Implementierung der neuen Anforderungen und hilft ihnen dabei, die Verordnung ordnungsgemäß einzuhalten. Angesichts der strengen Vorschriften, die auch bei der Auslagerung bestimmter Funktionen an Dienstleister gelten, und möglicher Prüfungen des Risikomanagements durch die Behörden ist es für alle betroffenen Unternehmen von größter Bedeutung, sich jetzt mit der AML-R vertraut zu machen und sich entsprechend vorzubereiten.

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Oliver Gose
Diplom-Betriebswirt

Mail: oliver.gose@etl-consit.de


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