Nachzahlungszinsen bei Erbscheinverfahren
BFH-Urteil zu Einkommensteuer und Erbenhaftung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass langjährige Streitigkeiten um die Erbfolge und die erst Jahre später erfolgende Erteilung eines Erbscheins nicht dazu führen, dass Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer auf Einkünfte eines Erben aus Gründen der Billigkeit erlassen werden können.
Der BFH begründet dies damit, dass Nachzahlungszinsen dazu dienen, mögliche Zinsvorteile bei den Erben abzuschöpfen und Zinsnachteile beim Steuergläubiger, der Finanzbehörde, auszugleichen.
Gesetzliche Karenzzeit verhindert Nachzahlungszinsen in den ersten 15 Monaten
Das Gesetz sieht bereits eine Karenzzeit von 15 Monaten vor, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Nach Auffassung des BFH schafft diese Frist einen ausreichenden Ausgleich zwischen den Interessen der Beteiligten. Dabei ist es unerheblich, ob im Einzelfall tatsächlich Vor- oder Nachteile entstanden sind, da das Gesetz pauschale Regelungen trifft, die keine individuelle Korrektur zulassen.
Betroffene Erben können auch bei einer überlangen Dauer des Erbscheinverfahrens durch Vorschusszahlungen und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen verhindern, dass Nachzahlungszinsen festgesetzt werden.
Ein Verschulden spielt dabei keine Rolle. Die Erhebung der Nachzahlungszinsen ist verschuldensunabhängig und soll den Vermögensvorteil ausgleichen, den Erben gegenüber pünktlich zahlenden Steuerpflichtigen haben.