Steuertransparenz bei Kryptowerten: Gesetzesumsetzung bis Ende 2025
Bis Ende 2025 muss das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz in nationales Recht umgesetzt werden, um die EU-Vorgaben zur einheitlichen Besteuerung und Meldung von Kryptowerten zu erfüllen. Das Gesetz verpflichtet Anbieter von Kryptodienstleistungen zu umfassenden Melde- und Dokumentationspflichten.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6.3.2025 ein neues Schreiben zu „Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung bestimmter Kryptowerte“ veröffentlicht. Die dortigen Vorgaben ersetzen das bisherige Schreiben vom 10.5.2022. Allgemein wird künftig der Oberbegriff „Kryptowert“ anstatt virtueller Währung oder Kryptowährung verwendet. Kryptowerte sind die digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die elektronisch übertragen und gespeichert werden können.
Das neue BMF-Schreiben beinhaltet auf 34 Seiten Darstellungen zu folgenden Fragestellungen:
- Differenzierung einzelner Kryptowerte anhand ihrer Funktion
- Verschiedene Bestands- und Wertermittlungsarten sowie Steuerreports
- Ertragsteuerliche Einordnung und Behandlung von Kryptowerten im Betriebs- und Privatvermögen
- Steuererklärungs-, Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten
- Anwendungs- und Nichtbeanstandungsregeln
Das BMF-Schreiben soll nach enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Bundesländer fortlaufend ergänzt werden. Insbesondere sollen auch die Verbände, die sich mit ertragsteuerlichen Fragen bzgl. Kryptowerten befassen, einbezogen werden.
Entwurf zum Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz: Umfassende Meldepflichten geplant
Die EU hat bereits eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte erlassen sowie eine Richtlinie, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, bis zum 31.12.2025 die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung der Kryptowerte im nationalen Recht zu regeln. Ziel ist, möglichst einheitliche Meldestandards zu schaffen.
Das BMF hat daher bereits im Herbst 2024 einen Referentenentwurf zur steuerlichen Erfassung von Kryptowerten in die politische Diskussion eingebracht. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch bislang noch nicht vor.
Der Entwurf des sogenannten Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes sieht vor, Anbieter von Kryptodienstleistungen zu umfassenden Meldepflichten zu verpflichten. Sämtliche Kryptodienstleistungen sowie die daran Beteiligten sollen meldepflichtig werden – darunter auch die Verwaltung, Verwahrung und Beratung im Zusammenhang mit Kryptowerten. Die Meldepflicht gilt für alle Nutzer mit steuerlicher Ansässigkeit in der EU oder in qualifizierten Drittstaaten.
Ferner geplant sind umfangreiche Sorgfalts- und Dokumentationspflichten für Transaktionen und Werte. Die steuerlichen Daten der Steuerpflichtigen müssen erhoben werden, wobei der Steuerpflichtige eine Selbstauskunft abgeben soll, die auf Plausibilität geprüft wird. Bis zum 31.7. des Folgejahres soll eine elektronische Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Die Steuerpflichtigen werden darüber durch den Anbieter informiert. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ziel des Gesetzes ist es, den Finanzbehörden einen besseren Zugang zu den für die Besteuerung von Kryptowerten erforderlichen Informationen zu verschaffen. Bisher erhalten sie diese Daten erst durch die Steuererklärung der Betroffenen.
Aufgrund der Komplexität der Thematik sollten Betroffene Steuerberatung zum anstehenden Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz und seinem voraussichtlichen Inhalt in Anspruch nehmen.