Neue IDW-Prüfungsstandards zum Nachhaltigkeitsbericht
Seit der Zustimmung des Europäischen Rates zur neuen Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) Ende November werden die Anforderungen an die Unternehmen immer transparenter.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat entsprechend reagiert und die Entwürfe zweier neuer Standards zur inhaltlichen Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach § 289b ff HGB außerhalb der Jahresabschlussprüfung verabschiedet. Sie betreffen zum einen die Prüfung mit hinreichender Sicherheit (IDW EPS 990) und zum anderen die Prüfung mit begrenzter Sicherheit (IDW EPS 991). Die Entwürfe ergänzen den IDW EPS 352, der die Besonderheiten bei einer freiwilligen inhaltlichen Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung behandelt. Sie sollen erstmals für Zeiträume ab oder nach dem 15. Dezember 2022 gelten.
Die Entwürfe sind hier auf der IDW-Website abrufbar.