ÜBER UNS
LEISTUNGEN
BRANCHEN
AKTUELLES
KARRIERE

Wir gestalten Karriere

Next Generation of Leaders

ETL Prüfung & Beratung

Über uns
Standorte

Startseite | Aktuelles | IDW-Stellungnahme zu „Draft Simplified ESRS“

IDW-Stellungnahme zu „Draft Simplified ESRS“ der EFRAG

IDW-Stellungnahme zu „Draft Simplified ESRS“ der EFRAG
Aktuelles
21.01.2026 — Lesezeit: 3 Minuten

IDW-Stellungnahme zu „Draft Simplified ESRS“ der EFRAG

In einer Mitteilung vom 16. Januar 2026 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) zu den Entwürfen der vereinfachten europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Draft Simplified ESRS) der EFRAG wie folgt Stellung bezogen.

Doppelte Wesentlichkeitsanalyse:

Das IDW begrüßt, dass Unternehmen bei ihrer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse künftig eigene Schutzmaßnahmen, wie Konzepte zur Schadensbegrenzung oder Prävention, mitberücksichtigen dürfen, um ein realistischeres Bild ihrer Auswirkungen zu zeigen.
Allerdings warnt das IDW vor missverständlichen Regeln, die Unternehmen trotz effektiver Gegenmaßnahmen dazu zwingen könnten, Probleme in einer sog. „Brutto-Darstellung“ zu veröffentlichen. Das würde bedeuten, dass Auswirkungen so dargestellt werden müssten, als gäbe es gar keine Schutzmaßnahmen, was dem Ziel der Vereinfachung widersprechen würde. Abschließend fordert das IDW eine präzisere Trennung zwischen echten positiven Auswirkungen und der bloßen Schadensbegrenzung, da nur durch eindeutige Abgrenzungsregeln eine verlässliche und vergleichbare Analyse der Nachhaltigkeitsthemen möglich ist.

Berichtsgrenzen:

Das IDW begrüßt, dass im neuen Entwurf klarer formuliert wird, wo die eigene Geschäftstätigkeit endet und die restliche Lieferkette beginnt. Ebenso werden die neuen Klarstellungen zu Tochterunternehmen und Leasinggeschäften als hilfreiche Orientierung angesehen, um den Umfang der Berichte besser einzugrenzen.
Dennoch sieht das IDW bei der praktischen Umsetzung noch Nachbesserungsbedarf, da viele Begriffe zu schwammig formuliert sind. So kritisiert das IDW einzelne Wörter wie „üblicherweise“ oder Formulierungen, die die Verantwortung bei Leasingverträgen vom Kleingedruckten im Vertrag abhängig machen, anstatt klare Prinzipien vorzugeben. Zudem fordert das IDW eine eindeutige Erklärung dazu, wie der CO2-Ausstoß gemessen werden muss, wenn ein Unternehmen zwar die Kontrolle über die Abläufe hat, aber nicht der finanzielle Eigentümer ist.

Erwartete finanzielle Effekte:

Das IDW befürwortet grundsätzlich die in den „Draft Simplified ESRS“ vorgesehene Quantifizierung erwarteter finanzieller Effekte aus Nachhaltigkeitsrisiken, da diese Angaben eine hohe Relevanz für die Adressaten der Berichterstattung besitzen. Die Angleichung an die Formulierungen der ISSB-Standards wird dabei im Sinne der internationalen Vergleichbarkeit begrüßt.
Dennoch besteht aus Sicht des IDW weiterer Klarstellungsbedarf, um eine einheitliche und rechtssichere Anwendung zu gewährleisten. Kritisiert wird insbesondere die Vorgabe bei physischen Klimarisiken, die Bewertung ohne Berücksichtigung bereits bestehender Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen. Das IDW regt an, das für transitorische Risiken vorgesehene Wahlrecht zur Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen auch auf physische Risiken auszuweiten, um erheblichen Mehraufwand bei den berichtenden Unternehmen zu vermeiden.

Verweise auf andere Dokumente:

Das IDW begrüßt, dass die ESRS Vorrang vor externer Regulatorik haben, was die Rechtsunsicherheit bei Verweisen deutlich reduziert. Dennoch fordert das IDW Präzisierungen zur Bindungswirkung externer Regeln, insbesondere wenn die ESRS selbst keine Vorgaben enthalten oder wenn externe Regelwerke einander widersprechen. 

Interoperabilität und neue Erleichterungsregelungen:

Das IDW begrüßt die Annäherung an die internationalen ISSB-Standards, fordert jedoch bei gleichen Inhalten eine wortgetreue Übernahme der Texte. Abweichende Formulierungen könnten zu Auslegungsaufwand und Verwirrung führen. Zudem ist das IDW der Meinung, dass spezifische europäische Erleichterungen die globale Vergleichbarkeit der Berichte gefährden könnten.

Unsere Sustainability Services: Eine gut durchdachte ESG-Strategie bietet Unternehmen viele Vorteile!

Suchen
Format
Autor(en)


Jill Döding
Sustainability-Auditor IDW

Mail: jill.doeding@etl.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel