Neuer Koalitionsvertrag 2025: Das plant die Bundesregierung steuerlich
Am 9. April 2025 haben CDU/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) zum Bundeskanzler am 6. Mai 2025 hat die neue Bundesregierung offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Lars Klingbeil (SPD) übernimmt das Amt des Bundesfinanzministers.
Steuerpolitik mit Finanzierungsvorbehalt
Der Koalitionsvertrag sieht eine Reihe steuerlicher Maßnahmen für Unternehmen, Privatpersonen sowie den gemeinnützigen Sektor vor. Sämtliche geplanten Entlastungen stehen unter einem Finanzierungsvorbehalt – sie werden nur umgesetzt, wenn ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Steuererhöhungen sind nicht geplant, aber auch nicht ausgeschlossen.
Der Solidaritätszuschlag soll beibehalten werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht ihn Ende März 2025 (noch) als verfassungsgemäß bestätigt hatte. Auch eine Entlastung bei Energiepreisen ist vorgesehen: Die Stromsteuer soll um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde gesenkt und die Netzentgelte sollen reduziert werden.
Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen
Zeitlich befristete degressive AfA: Für 2025 bis 2027 ist eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent für unternehmerische Ausrüstungsgegenstände vorgesehen.
Körperschaftsteuer: Ab 2028 soll diese schrittweise in fünf jährlichen Schritten um jeweils ein Prozent gesenkt werden. Parallel soll die Thesaurierungsbesteuerung verbessert werden.
Rechtsformunabhängige Besteuerung: Geprüft wird, ob ab 2027 gewerbliche Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von der Rechtsform der Körperschaftsteuer unterliegen können – so könnten alle von der Thesaurierung profitieren.
Gewerbesteuer-Hebesatz: Kommunen sollen ihren Hebesatz auf mindestens 280 Prozent anheben (bisher 200 Prozent), um Wettbewerbsverzerrungen und Scheinsitzverlegungen zu verhindern.
Mindestbesteuerung und Finanztransaktionssteuer: Auf EU-Ebene soll auf eine Vereinfachung der Mindestbesteuerung und die Vermeidung von Benachteiligungen deutscher Unternehmen hingewirkt werden. Für Großkonzerne soll die Mindestbesteuerung weiterhin gelten. Die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer wird unterstützt.
Elektromobilität: Es ist geplant, eine Sonderabschreibung für betriebliche E-Fahrzeuge einzuführen. Die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge soll bis zum Jahr 2035 verlängert werden. Zudem soll die Bruttopreisgrenze für die Anwendung der 0,25-Prozent-Regelung bei Dienstwagen auf 100.000 Euro angehoben werden.
Land- und Luftverkehr: Die Agrardiesel-Rückvergütung für die Landwirtschaft soll vollständig wiederhergestellt werden. Die jüngst erhöhte Luftverkehrssteuer soll rückgängig gemacht werden.
Umsatzsteuer auf Speisen: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft beibehalten werden. Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons soll wieder abgeschafft werden.
Sachspenden: Sachspenden an gemeinnützige Organisationen sollen weitgehend von der Umsatzsteuer befreit bleiben.
Gemeinnützigkeitsrecht: Das Gemeinnützigkeitsrecht soll vereinfacht werden – insbesondere hinsichtlich der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung und der Zuordnung von Einnahmen zu bestimmten Sphären bei Vereinen.
Einfuhrumsatzsteuer: Es soll ein neues Verrechnungsmodell eingeführt werden, um die Belastung durch Einfuhrumsatzsteuer zu reduzieren.
Maßnahmen für Privatpersonen
E-Mobilität: Privathaushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen beim Umstieg auf Elektromobilität durch Mittel aus dem EU-Klimasozialfonds unterstützt werden.
Entfernungspauschale: Die Entfernungspauschale für beruflich bedingte Fahrten soll ab dem ersten Kilometer von derzeit 0,30 Euro auf 0,38 Euro pro Kilometer erhöht werden. Bislang gilt dieser Satz erst ab dem 21. Entfernungskilometer.
Energetische Sanierung: Steuerlich begünstigte Maßnahmen zur energetischen Sanierung sollen künftig auch bei geerbten, nicht selbst genutzten Immobilien möglich sein.
Ehrenamt: Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschalen sollen angehoben werden.
Forschung: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für gemeinnützige Forschungsorganisationen sollen verbessert werden.
Längere Erwerbstätigkeit: Steuerliche Anreize sollen geschaffen werden, um ein längeres Arbeiten über das reguläre Rentenalter hinaus attraktiver zu gestalten.
Überstundenregelung: Überstunden, die über eine reguläre Vollzeitstelle hinaus geleistet werden, sollen steuerfrei gestellt werden.
Familienförderung: Kinderfreibetrag, Kindergeld und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sollen angepasst werden.
Werbungskosten: Die Einführung einer Arbeitstagepauschale im Rahmen der Werbungskosten soll geprüft werden.
Durch den Abbau von Steuerbürokratie und den Ausbau digitaler Prozesse sollen weitere Vereinfachungen erreicht werden.