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BMF-Schreiben zur AfA bei Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Konkretisierung der Regelungen, Rechtfertigungsgründe und maßgebliche Kriterien zur Schätzung der Nutzungsdauer
BMF-Schreiben zur AfA bei Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
Aktuelles
01.03.2023 — Lesezeit: 1 Minute

BMF-Schreiben zur AfA bei Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Konkretisierung der Regelungen, Rechtfertigungsgründe und maßgebliche Kriterien zur Schätzung der Nutzungsdauer

Mit Schreiben vom 22. Februar 2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Grundsätze zur Inanspruchnahme der Abschreibung für Abnutzungen (AfA) von Gebäuden nach einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) veröffentlicht.

Das BMF geht insbesondere auf die grundlegenden gesetzlichen Regelungen, die Rechtfertigungsgründe für eine kürzere Nutzungsdauer, die maßgeblichen Kriterien für eine Schätzung einer kürzeren Nutzungsdauer und die Nachweismethoden ein.

Hintergrund war ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 28. Juli 2021 – IX R 25/19, BFH/NV 2022 S. 108. Hier hatte der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG auf eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer des Gebäudes berufen, sich jeder Darlegungsmethode bedienen können, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint, soweit daraus Rückschlüsse auf die maßgeblichen Determinanten (z. B. technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung, rechtliche Nutzungsbeschränkungen) möglich sind.

Das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt (BStBl) auf alle offenen Fälle anzuwenden.

Mehr Einzelheiten finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums, abrufbar unter folgendem Link.

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