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Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen

Environment, Social, Governance: Fortsetzung unserer ESG-Reihe
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen
Aktuelles
07.03.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen

Environment, Social, Governance: Fortsetzung unserer ESG-Reihe

Bisher sind Nachhaltigkeitsberichte für Stiftungen keine Pflicht. Dennoch bietet das Thema die Chance, die Stiftungsarbeit zukunftsfähig zu gestalten. Ökologisches, ökonomisches und soziales Handeln sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Der Einstieg in die Berichterstattung kann mithilfe des Deutschen Nachhaltigkeitskodex gelingen. Teil 2 unserer Artikelreihe.

Das Thema Nachhaltigkeit bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt auch für Stiftungen immer mehr an Bedeutung. Nach unserem Einstiegsartikel wollen wir Ihnen auch im zweiten Teil die Besonderheiten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen beispielhaft anhand des Branchenleitfadens des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) erläutern.

Die Kriterien des DNK lassen sich in vier Bereiche einteilen:

  • Strategie (Kriterien 1-4)
  • Prozessmanagement (Kriterien 5-10)
  • Umwelt (Kriterien 11-13)
  • Gesellschaft (Kriterien 14-20)

Die ersten beiden Bereiche haben wir bereits vorgestellt. Im Folgenden gehen wir auf die Punkte Umwelt und Gesellschaft ein. 

Umwelt

Unter den Bereich Umwelt fallen die Angaben zur Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen, die Angaben zum Ausstoß von Treibhausgasen sowie jeweils die selbstgesteckten Ziele zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs und der Emissionen. Die Erfassung von Treibhausgasemissionen umfasst dabei nicht nur die Erfassung des direkten Ausstoßes von Treibhausgasen, sondern auch indirekte Emissionen.

Jede Stiftung nimmt natürliche Ressourcen in Anspruch. Welche und in welchen Umfang, ist je nach Tätigkeit der Stiftung sehr unterschiedlich. Daher ist es wichtig, dass Stiftungen individuell analysieren, welche Ressourcen dies sind. Hieraus können sich dann neue Möglichkeiten zur Reduktion des Ressourcenverbrauchs ergeben, was dann oftmals auch mit Kosteneinsparungen verbunden ist.

Für Stiftungen bietet sich zusätzlich die Möglichkeit, in den eigenen Förderrichtlinien Vorgaben für ein effizientes Ressourcenmanagement in den von ihnen geförderten Projekten und Organisationen zu machen.

Gesellschaft

In den Kriterien des Bereichs Gesellschaft werden die sozialen Themen der Nachhaltigkeit behandelt. Hierzu gehören die Achtung von Arbeitnehmerrechten, Chancengleichheit, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Qualifizierung der Mitarbeitenden. Neben der Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette (explizit ab 2023 für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden) zählt auch die Rolle der Stiftung in der Gesellschaft. Daneben ist darzulegen, welchen politischen Einfluss die Stiftung nimmt und wie gegen Bestechung, Korruption und anderes rechtswidriges Verhalten vorgegangen wird.

Da Stiftungen oft nur inländische Mitarbeitende direkt beschäftigen, dürften die wichtigsten Kriterien in diesem Bereich die Chancengleichheit, der Beitrag zum Gemeinwesen sowie der Umfang der politischen Einflussnahme sein. Mit Blick auf Engagements im Ausland rücken aber auch Arbeitnehmerrechte, Bildungschancen und andere gesellschaftlich relevante Themen in den Fokus.

Stiftungen sind für das Erreichen ihres Stiftungszwecks meist auf Mitarbeitende und ehrenamtlich Helfende angewiesen. Daher ist das Thema Chancengleichheit nicht nur innerhalb der Stiftung selbst, sondern auch in geförderten Projekten und Organisationen ein wichtiges Instrument, Menschen für die Stiftung zu interessieren und an sie zu binden.

Viele Stiftungen arbeiten gemeinnützig für die Gesellschaft. Neben der Bereitstellung von Arbeitsplätzen unterstützen Stiftungen im Rahmen ihrer Stiftungstätigkeit die Gesellschaft direkt vor Ort. Daneben gibt es eine Vielzahl von Stiftungen, die sich aktiv um politische Fragestellungen kümmern oder einen Beitrag zur politischen Bildung der Bevölkerung leisten. Für diese ist es daher wichtig, klar darzulegen, wie und in welchem Umfang sie Einfluss auf die Politik nehmen.

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen für gewerbliche Unternehmen und den Chancen, die sich daraus auch für Stiftungen ergeben, sollten Stiftungen auf den Themenkreis rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet sein. Wir wollen Sie daher darin bestärken, sich dem Thema aktiv zuzuwenden. Auf unsere Unterstützung beim Aufbau von Reportingstrukturen zur Definition der Zielsetzung und Überwachung der Zielerreichung bei den einzelnen Themenfeldern können Sie zählen.

 

Der Branchenleitfaden ist hier auf der Website „Deutscher Nachhaltigkeitskodex“ abrufbar. Teil 1 unserer Reihe „Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen“ finden Sie hier.

 

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Autor(en)


Fritz Baldus
Wirtschaftsprüfer

Mail: fritz.baldus@etl.de


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