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Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen

Environment, Social, Governance: Fortsetzung unserer ESG-Reihe
Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen
Aktuelles
01.03.2023 — zuletzt aktualisiert: 07.03.2023

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen

Environment, Social, Governance: Fortsetzung unserer ESG-Reihe

Bisher sind Nachhaltigkeitsberichte für Stiftungen keine Pflicht. Dennoch bietet das Thema die Chance, die Stiftungsarbeit zukunftsfähig zu gestalten. Ökologisches, ökonomisches und soziales Handeln sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Der Einstieg in die Berichterstattung kann mithilfe des Deutschen Nachhaltigkeitskodex gelingen. Teil 1 unserer Artikelreihe.

Das Thema Nachhaltigkeit bzw. Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt auch für Stiftungen immer mehr an Bedeutung. Dies zeigt sich etwa an dem Stiftungsreport „Gemeinsam zu mehr Nachhaltigkeit“ des Bundesverbands Deutscher Stiftungen. In Zeiten anhaltenden Personalmangels ist eine glaubhafte Nachhaltigkeitsstrategie eine Möglichkeit, sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren und Mitarbeitende an die Organisation zu binden. Daneben fordert auch die CSRD-Richtlinie der EU zum Handeln auf. Mit der seit Dezember 2022 gültigen EU-Richtlinie werden die drei Begriffe Soziales, Ökologie und Ökonomie zu den Säulen einer nachhaltigen Unternehmensführung und -berichterstattung.

Mit einem Gesamtkapital in Deutschland von etwa 110 Milliarden Euro (Bundesverband Deutscher Stiftungen: Zahlen, Daten, Fakten zum deutschen Stiftungswesen) haben Stiftungen einen maßgeblichen Anteil an der Gestaltung der Gesellschaft und damit auch eine große Wirkung. Im Wesen von Stiftungen liegt selbstverständlich, dass sie für die Zukunft und langfristig wirken.

Gängige Standards zur Unternehmensberichterstattung für gewerbliche Unternehmen wurden in der Vergangenheit erarbeitet. Die meisten Stiftungen in Deutschland sind aber als gemeinnützig anerkannt und verfolgen damit keine Gewinnerzielungsabsicht. Daher lassen sich diese Standards nicht einfach auf Stiftungen übertragen.

Die Finanzausstattung zur Umsetzung der Stiftungsarbeit ist zudem sehr unterschiedlich: Die Spannbreite reicht von einer Stiftung mit über 20 Milliarden Euro Stiftungskapital bis hin zu vielen kleinen und sehr kleinen Stiftungen. Nicht wenige Stiftungen sind zudem auf zusätzliche Spenden und Fundraising angewiesen, um ihren Stiftungszweck zu erfüllen. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet sich die Möglichkeit, diese aktiv beim Fundraising einzusetzen.

Es gibt eine Vielzahl von Stiftungszwecken. Daher richten sich ökologische und soziale Besonderheiten der einzelnen Stiftungen sehr nach Standort und Tätigkeit der Stiftung. Generelle Blaupausen sind also nicht verfügbar.

Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Änderungen für gewerbliche Unternehmen und den Chancen, die sich daraus auch für Stiftungen ergeben, sollten Stiftungen auf den Themenkreis rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet sein. Wir wollen Ihnen daher in diesem und dem kommenden Artikel einen Einblick in die Besonderheiten bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen beispielhaft anhand des Branchenleitfadens des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) geben. Dieser ermöglicht auch Stiftungen die schrittweise Umsetzung des Themas Nachhaltigkeit und den Einstieg in die standardisierte Berichterstattung.

Die Kriterien des DNK lassen sich in vier Bereiche einteilen:

  • Strategie (Kriterien 1-4)
  • Prozessmanagement (Kriterien 5-10)
  • Umwelt (Kriterien 11-13)
  • Gesellschaft (Kriterien 14-20)

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die ersten beiden Bereiche vor. 

Strategie

Stiftungen haben bereits originär das Gemeinwesen im Blick. Oftmals sind außerdem weitere Nachhaltigkeitsziele Bestandteil des Stiftungszwecks. In einer Nachhaltigkeitsstrategie können Stiftungen nach innen und außen kommunizieren, wie der Stiftungszweck unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten umgesetzt werden soll und welche mittel- und langfristigen Ziele damit verbunden sind. Nachhaltigkeit ist in vielen Fällen ein Querschnittsthema, in das viele Menschen einzubinden sind. Hier helfen daher klar formulierte Ziele und Strategien.

Daneben sollen Stiftungen auch die gesamte Wertschöpfungskette einbeziehen. Je nach Art der Stiftung kann die Wertschöpfungskette unterschiedlich tief sein. Dennoch ist es auch bei Stiftungen, die Dienstleistungen selbst und ausschließlich innerhalb Deutschlands erbringen, sinnvoll, die Wertschöpfungskette möglichst konkret darzustellen. Hier sollte dann auch an zugekaufte Grundstoffe wie Informationstechnologie, Büromaterial usw. gedacht werden.

Prozessmanagement

In den Kriterien des Bereichs Prozessmanagement wird beschrieben, wie Stiftungen die Themen zur Nachhaltigkeit effizient und systematisch managen. Zentrale Themen sind hier die Fragen, wer in der Stiftungsführung für Nachhaltigkeit verantwortlich ist, welche Regeln und Prozesse implementiert wurden und welche Indikatoren zur Planung und Kontrolle eingesetzt werden.

Daneben sollten Stiftungen eruieren, welche Anreizsysteme für Mitarbeitende bestehen, um diese für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele zu motivieren, und welche Prozesse dazu beitragen, dass durch Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit der Stiftung verbessert wird.

Es gilt auch festzustellen, welche Anspruchsgruppen die Stiftung identifiziert hat und wie diese in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Viele Stiftungen integrieren ihre Anspruchsgruppen bereits in die Stiftungstätigkeit, zum Beispiel durch Diskussionsforen und Beiräte.

Im Folgeartikel stellen wir die Kriterien Umwelt und Gesellschaft vor. Teil 2 unserer Reihe „Nachhaltigkeitsberichterstattung für Stiftungen“ finden Sie hier.

 

Der Branchenleitfaden ist hier auf der Website „Deutscher Nachhaltigkeitskodex“ abrufbar. Den Stiftungsreport des Bundesverbands Deutscher Stiftungen zur Nachhaltigkeit finden Sie hier auf dessen Website. 

 

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Autor(en)


Fritz Baldus
Wirtschaftsprüfer

Mail: fritz.baldus@etl.de


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