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Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) verabschiedet

Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) verabschiedet
Aktuelles
18.07.2025 — Lesezeit: 2 Minuten

Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG NRW) verabschiedet

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 9. Juli 2025 das „Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen“ (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen – ASEG NRW) verabschiedet. Nachdem die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 2025, Nr. 33 vom 17.7.2025, S. 653 ff. erfolgte, ist das Gesetz am Tag nach der Verkündung, d.h. am 18. Juli 2025 in Kraft getreten.

Mit dem ASEG NRW sollen hochverschuldete Kommunen entlastet werden, indem das Land anteilig sogenannte übermäßige Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten übernimmt. Für die Teilnahme an dem Programm muss die jeweilige Kommune einen Antrag stellen. Der formale Antragsbeginn ist der Tag des in Kraft treten des Gesetzes und damit Freitag, der 18. Juli 2025. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 endet die Antragsfrist am Sonntag, den 30. November 2025.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD) hat zur Unterstützung der Kommunen eine Arbeitshilfe mit Umsetzungshinweisen veröffentlicht, welche laufend aktualisiert werden soll.

Kern des Antragsverfahrens durch die Kommune ist die Erstellung einer Finanzaufstellung zum Stichtag 31. Dezember 2023, welche die „Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung“ (vgl. § 3 Abs. 1 ASEG NRW) sowie den „Abzugsbetrag“ (vgl. § 3 Abs. 2 ASEG NRW) aufführt und darauf aufbauend der Berechnung der vorläufigen Höhe der als übermäßig geltenden Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung dient.

Mit der Überprüfung des Bestands an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung und des Abzugsbetrags ist durch die antragstellende Kommune nach § 4 Abs. 3 ASEG eine Wirtschaftsprüferin, ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu beauftragen.

Zur Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers nach § 4 Abs. 3 ASEG NRW sind durch das MHKBD noch weitere Hinweise geplant. Hierzu befindet sich das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) im Austausch mit dem Ministerium.

Die ETL-Experten unseres Branchencenters „Öffentlicher Sektor“ haben sich schon frühzeitig im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit dem ASEG NRW auseinandergesetzt. Die Entwicklungen wurden und werden weiterhin u.a. über die Mitgliedschaft im IDW-Fachausschuss für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) intensiv begleitet.

Die vergleichsweise kurze Antragsfrist bis zum 30. November 2025 stellt für die Kommunen aber auch für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer im Hinblick auf die verfügbaren Kapazitäten eine Herausforderung dar. Die ETL-Spezialisten stellen sich dieser Herausforderung gerne. ETL Prüfung & Beratung hat bereits frühzeitig Kapazitäten eingeplant, um den ambitionierten Zeitplan zu unterstützen. Sprechen Sie uns gerne an!

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Sascha Weichert
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dipl.-Kaufmann

Mail: weichert@m-treuhand.de


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