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Anlagevermögen im Zoo

Tierisch spannend für den Prüfer!
Anlagevermögen im Zoo
Aktuelles
03.08.2023

Anlagevermögen im Zoo

Tierisch spannend für den Prüfer!

Welcher Festwert ergibt sich für einen Flamingo, sind Pinguine als Sonderposten darstellbar und welche Nutzungsdauer hat ein Elefant? Für Elena Novgorenko ist die Prüfung des Anlagevermögens eines Zoos ein spannendes Thema. In diesem Beitrag erläutert die Steuerberaterin und angehende Wirtschaftsprüferin die Besonderheiten.

Das Thema Zoo als Prüfungsmandat interessiert mich schon sehr lange. Hintergrund ist, dass in Deutschland die für Sachen geltenden Vorschriften auch auf Tiere anzuwenden sind – Zootiere in diesem Fall also aktiviert, regelmäßig inventarisiert und im Anlagevermögen dargestellt werden. Tatsächlich schaue ich mir gerne die veröffentlichten Abschlüsse von zoologischen Gärten an. Als angehende Wirtschaftsprüferin fallen mir dazu natürlich jede Menge weitere interessante Fragen ein:

Ab wann gilt ein kleiner Bär als fertiggestellt, auf welchen Restbuchwert wird ein Krokodil abgeschrieben und wie genau werden eigentlich Fische inventarisiert?

Je nach Betriebsbesonderheiten wird der Tierbestand von Zoobetrieb zu Zoobetrieb in der Praxis sehr unterschiedlich behandelt:

  • Einige Zoobetriebe tauschen im Rahmen internationaler Zuchtprogramme ihre Tiere mit anderen Zoos, wodurch sie in der Bilanz im Wesentlichen nur mit Transportkosten ausgewiesen sind – ggf. abzüglich der zweckgebundenen Spenden.
  • Manche kleinere Betriebe aktivieren ihre Tiere in Anlehnung an allgemeine steuerliche Vorschriften mit Herstellungskosten inklusive der notwendigen Gemeinkosten (das könnten z. B. Tierarzt, Pfleger oder Medikamente sein) und anteiligen AfA (z. B. für Muttertier oder Futterlager). Gegebenenfalls können hier für Kleintiere auch Vereinfachungsvorschriften in Anspruch genommen werden – z. B. die Sofort-Abschreibung, wenn die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines Tieres unter 1.000 Euro liegen.
  • Dagegen bilden größere Betriebe gerne einen Festwert für den Tierbestand, der regelmäßig überprüft werden muss, denn oftmals sind hier auch die vom Aussterben bedrohten Tierarten enthalten. Die Überprüfung bzw. die Anpassung des Festwertes kann schon in der Praxis eine Herausforderung sein.

Persönlich stelle ich mir die Prüfung des Anlagevermögens eines Zoos als sehr spannendes Thema vor – unabhängig davon, ob der Tierbestand als Sonderposten eingestellt wird oder die Tiere einzeln aktiviert wurden.

Autorin: Elena Novgorenko (Steuerberater, angeh. Wirtschaftsprüfer), RINKE TREUHAND GmbH

 

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