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Wachstumschancengesetz soll Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

Wachstumschancengesetz soll Wirtschaftsstandort Deutschland stärken
Aktuelles
17.10.2023

Wachstumschancengesetz soll Wirtschaftsstandort Deutschland stärken

Laut Meldung des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zum II. Quartal stagniert die deutsche Wirtschaft nach zwei Quartalen mit abfallender Wirtschaftsleistung. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht sogar von einer BIP-Schrumpfung von 0,3 Prozent für das Jahr 2023 aus. Weiter prognostiziert der IWF für Deutschland ein BIP-Wachstum für 2024 von lediglich 1,3 Prozent. Das globale Wachstum schätzt der IWF hingegen deutlich höher ein mit 3,0 Prozent.

Diese Prognose für den Wirtschaftsstandort Deutschland leitet sich vor allem aus den steigenden Zinsen bei weiterhin hohen Energiekosten am Standort Deutschland ab. Weiter setzen die hohe Inflation sowie die vergleichsweise schwache Weltwirtschaft trotz Erholung bei den Lieferkettenproblemen der deutschen Wirtschaft zu.  

Maßnahmen des Staates

Die Bundesregierung versucht unter anderem mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz, das vom Bundeskabinett am 30. August 2023 verabschiedet wurde, den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder zu stärken. Die Regierung möchte durch das Gesetz im Wesentlichen die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern, Investitionen fördern sowie durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen Unternehmen von Bürokratie entlasten.

Hervorzuheben sind folgende Punkte:

  • Einführung einer Investitionsprämie zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie für Wohngebäude
  • Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie des Sammelpostens sowie schneller Abschreibung des Sammelpostens
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • Anhebung der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen sowie Anhebung des Bruttolistenpreises für rein elektrische Dienstwagen für Inanspruchnahme der 0,25 Prozent Versteuerung
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur (verpflichtender) Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen
  • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet.

Sprechen Sie uns gerne an, um mehr zu erfahren. Wir stehen an Ihrer Seite, um mit Ihnen die Zukunft zu gestalten.  

 

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Mathias Malewski
Steuerberater
Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU / ISM gGmbH)

Mail: mathias.malewski@rinke.eu


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