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Tagesbehandlungen bergen wirtschaftliche Risiken für Krankenhäuser

Tagesbehandlungen bergen wirtschaftliche Risiken für Krankenhäuser
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06.12.2022 — zuletzt aktualisiert: 19.07.2023

Tagesbehandlungen bergen wirtschaftliche Risiken für Krankenhäuser

Nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll ein Teil der Krankenhauspatienten künftig lediglich tagsüber behandelt werden und im heimischen Bett schlafen. Die Einführung von Tagesbehandlungen soll das Klinik-Personal entlasten und Geld sparen. Die ETL-Experten betrachten die Empfehlung der Regierungskommission kritisch: Unter gewissen Umstände könnte die geplante Reform einen organisatorischen Mehraufwand mit gesteigertem Personalbedarf bedeuten (wir berichteten). Gleichzeitig können potenzielle Einsparpotenziale nicht die entstehenden Erlösverluste kompensieren.

Die Regierungskommission geht davon aus, dass rund ein Viertel aller stationären Krankenhausleistungen auch in Form einer Tagesbehandlung erbracht werden könnte. Ob dieser Wert in der Praxis tatsächlich so hoch ausfällt, wird in Fachkreisen bezweifelt. Erste Auswertungen in einzelnen Krankenhäusern zeigen, dass die Anzahl potenzieller Tagesbehandlungen je Fachbereich stark variiert. Darüber hinaus muss der Patient der neuen Behandlungsform auch zustimmen.

Die ETL-Experten haben am Beispiel eines Maximalversorgers analysiert, welche Anzahl von stationären Fällen zukünftig potenziell durch eine Tagesbehandlung versorgt werden könnten. Dazu  wurden die im Jahr 2021 abgerechneten DRG-Fälle mit einem niedrigen patientenbezogenen Gesamtschweregrad (Patient Clinical Complexity Level, kurz PCCL) und einer geringen Verweildauer zu Grunde gelegt. Ausgeschlossen wurden Geburten und Neugeborene. Unter dieser Prämisse kämen rund 38 Prozent der stationären Fälle für eine Tagesbehandlung in Frage. Das Durchschnittsalter dieser Patienten beträgt über alle Fachabteilungen 57,5 Jahre, wobei es abteilungsspezifische Unterschiede gibt. Die Spannweite reicht von durchschnittlich 42,6 Jahren in der Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie bis durchschnittlich 70,8 Jahren in der Gefäßchirurgie.

Maximal ein Fünftel aller stationären Leistungen käme für Tagesbehandlung in Frage

Vor dem Hintergrund der notwendigen Zustimmung des Patienten zu der neuen Behandlungsform sowie der Berücksichtigung der häuslichen Versorgungssituation und der Tatsache, dass in einzelnen Fällen eine stationäre Aufnahme, zur 24-stündigen Überwachung der Patienten, unter medizinischen Gesichtspunkten notwendig ist, kann davon ausgegangen werden, dass nicht alle Potenziale realisiert werden können. Unter der Annahme, dass 25 Prozent der in Frage kommenden Patienten einer Tagesbehandlung zustimmen und diese auch unter medizinischen Gesichtspunkten angeordnet werden kann, beträfe dies rund 9 Prozent der stationären Fälle, bei 50 Prozent wären es 19 Prozent der stationären Fälle. Damit könnten bei durchaus optimistischen Annahmen maximal rund ein Fünftel aller stationären Krankenhausleistungen in Form einer Tagesbehandlung erfolgen.

Der Anteil der Fälle, die durch eine Tagesbehandlung erbracht werden können, korreliert deutlich mit der behandelnden Fachabteilung. Dabei ist hauptsächlich in der Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde, Frauenheilkunde, Dermatologie, Augenheilkunde und der Urologie ein wesentliches Potenzial zu erkennen.

Die Behandlung wird grundsätzlich über die Diagnosis Related Groups (DRGs) mit den Krankenkassen abgerechnet. Je nicht angefallener Übernachtung wird die DRG um 0,04 Bewertungsrelationen gekürzt. Der Abschlag darf 30 Prozent nicht überschreiten. Unter der Annahme, dass 25 Prozent der in Frage kommenden Patienten einer Tagesbehandlung zustimmen und diese auch unter medizinischen Gesichtspunkten angeordnet werden kann, würde sich der Umsatz des Maximalversorgers in der Beispielberechnung um rund 1,33 Prozent verringern, bei 50 Prozent wären es sogar 2,67 Prozent.

Erlösverlust kann nicht gedeckt werden

Die dem gegenüberstehenden Einsparpotenziale, durch den Wegfall der variablen Kosten pro Übernachtung, decken den Erlösverlust in der Beispielberechnung nicht. Gleichzeitig bedeutet die neue Behandlungsform einen organisatorischen, prozessualen und administrativen Mehraufwand für das Krankenhaus, was zu einem gegenläufigen Effekt und steigenden Personalkosten führen kann.

Durch die Tagesbehandlungen können in der Beispielberechnung bei einer 50-prozentigen Inanspruchnahme zwar rund 34 Betten über das Gesamtjahr eingespart werden. Hierbei handelt es sich aber um Betten über sämtliche Fachabteilungen des Krankenhauses hinweg, wodurch Einsparungen durch die Schließung einer ganzen Station unrealistisch sind. Des Weiteren sind Einsparungen im Bereich des Pflegepersonals vor dem Hintergrund des Pflegebudgets nicht ergebniswirksam. Lediglich bei Inanspruchnahme von Honorarkräften könnten Einsparpotenziale realisiert werden, die den Erlösverlust jedoch voraussichtlich nicht übersteigen werden. Diese gilt es im Einzelfall zu prüfen.

Fraglich bleibt, inwiefern der Pflegedienst durch die Tagesbehandlungen in der Nacht entlastet werden kann: Patienten, die für eine Tagesbehandlung in Frage kommen, bedürfen nachts ohnehin kaum einer intensiven Betreuung. In der Folge führt dies zu einem höheren Schweregrad der zu behandelnden Patienten in der Nacht.

Fazit

Neben den organisatorischen und prozessualen Herausforderungen sowie der Fragestellung, inwieweit die Tagesbehandlungen tatsächlich das Krankenhauspersonal entlasten, stehen zusätzlich wirtschaftliche Risiken im Zusammenhang mit den Tagesbehandlungen. In einer Analyse am Beispiel eines Maximalversorgers konnte unter Berücksichtigung verschiedener patientenindividueller, sozialer und medizinischer Gesichtspunkte ein Potenzial von rund 10 bis 20 Prozent der im Jahr 2021 erbrachten stationären Fälle identifiziert werden. Die dadurch entstehenden Erlösminderungen stehen sehr geringen Einsparpotenzialen gegenüber, die den Erlösverlust nicht kompensieren können. Die Anzahl der potenziellen Tagesbehandlungen stehen in einem starken Zusammenhang mit der behandelnden Fachabteilung.

 

Autorin: Christina Hagemeier

 

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