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Anreize für Wirtschaft und Wachstum

Bundesregierung veröffentlicht Eckpunkte der Wachstumsinitiative für Deutschland
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02.10.2024 — zuletzt aktualisiert: 07.10.2024 — Lesezeit: 4 Minuten

Anreize für Wirtschaft und Wachstum

Bundesregierung veröffentlicht Eckpunkte der Wachstumsinitiative für Deutschland

Die Bundesregierung hat vor Kurzem zusammen mit dem Haushalt 2025 ihre Wachstumsinitiative für Deutschland vorgestellt. Darin sind Maßnahmen aus verschiedenen Bereichen enthalten, die die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stärken und für weniger Bürokratie sorgen sollen. Einige der Maßnahmen finden sich bereits in Gesetzentwürfen, die aktuell von den Ausschüssen, Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Ausweitung der Abschreibungsmöglichkeiten

Im Wachstumschancengesetz war sie noch gescheitert, jetzt soll es im Steuerfortentwicklungsgesetz klappen. Die Reform der Sammelposten-Abschreibungen: Die Sammelposten-Grenze soll von bisher 250 Euro bis 1.000 Euro auf dann 800 Euro bis 5.000 Euro angehoben und die Poolabschreibungsdauer von 5 auf 3 Jahre verkürzt werden.

Des Weiteren ist eine Erhöhung der degressiven Abschreibung von 20 Prozent auf 25 Prozent (bzw. vom Zweifachen auf das Zweieinhalbfache) in Zeitraum 2025-2028 geplant (dieser Vorschlag war ursprünglich bereits im Wachstumschancengesetz enthalten).

Anpassung des Einkommensteuertarifs

Die Wachstumsinitiative beinhaltet auch verschiedene Maßnahmen, mit denen der Effekt der sogenannten kalten Progression in den Jahren 2025 und 2026 vermieden werden soll. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 soll rückwirkend der Tarif für 2024 an die Inflation angepasst werden. Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz werden die Entlastungen für 2025 und 2026 geplant. Daher soll der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 auf 12.084 Euro und für das Jahr 2026 auf 12.336 Euro steigen.

Wachstum auch bei der E-Mobilität

Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden, um den Absatz und die Verbreitung von E-Autos anzukurbeln. Neben dem geplanten Ausbau der Ladestationen, sollen Unternehmer durch erhöhte Abschreibungen zum Kauf animiert werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung soll befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 gelten. Auch die begünstigte Dienstwagenbesteuerung von Elektro-Fahrzeugen (¼ vom Bruttolistenpreis) soll bei Anschaffungen ab Juli 2024 von bisher 70.000 Euro auf 95.000 Euro erhöht werden. Für beide Änderungen liegt allerdings noch kein Gesetzentwurf vor.

Die Bundesregierung plant außerdem eine steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der Kfz-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung. Unter E-Fuels versteht man synthetische Kraftstoffe, die mittels Strom aus Wasser und CO2 hergestellt werden. Ihre Klimafreundlichkeit ist teilweise umstritten, denn der Energieverbrauch zur Herstellung ist hoch. E-Fuels können zur Klimaneutralität beitragen. Voraussetzung ist aber, dass der Strom für ihre Herstellung nahezu ausschließlich durch erneuerbare Energiequellen erzeugt wird.

Frauen, Rentner und Überstunden sollen das Wachstum ankurbeln

Auch den Arbeitsmarkt hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Neben der Verschärfung der Regelungen für Bürgergeldbezieher sollen durch verschiedene Maßnahmen mehr Menschen länger arbeiten. So plant die Regierung Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuer- und beitragsfrei zu belassen. Eine analoge Regelung für Teilzeitbeschäftigte, die Überstunden leisten, wird in dem Eckpunktepapier nicht erwähnt. Zusätzlich sollen Möglichkeiten zur Abweichung von der nach dem Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Tageshöchstarbeitszeit geschaffen werden.

Einen Beitrag zu mehr Frauenerwerbstätigkeit soll die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV leisten. Die entsprechende Regelung ist ebenfalls im Steuerfortentwicklungsgesetz vorgesehen.

Aber auch Rentner sollen ihren Beitrag leisten. Die Bundesregierung möchte Rentner belohnen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiter erwerbstätig sind. Für diese sollen die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung gestrichen und stattdessen an die Rentner ausgezahlt werden.

Steuerfreiheit für ausländische Fachkräfte

Um den deutschen Arbeitsmarkt für die dringend benötigten Fachkräfte attraktiver zu machen, plant die Bundesregierung steuerliche Anreize zur Arbeitsaufnahme in Deutschland einzuführen. Dazu sollen neu zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei belassen können.

Bürokratie soll abgebaut werden

Die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wird zwar wohl noch etwas auf sich warten lassen, aber die Bundesregierung hat sich vorgenommen, jedes Jahr ein Bürokratie-Entlastungsgesetz vorzulegen. Dazu sollen in den Ministerien verpflichtende „Praxis-Checks“ vorgenommen werden, die in das jährliche Gesetz einfließen. Über ein Online-Portal sollen auch Bürger Vorschläge machen können.

Fazit

Der große Wurf ist auch diesmal nicht dabei, sondern es sind viele Einzeländerungen auf dem Zettel der Bundesregierung. Ob diese alle so umgesetzt werden, bleibt den weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

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