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Tagesbehandlungen in Krankenhäusern – die Lösung aller Probleme?

Tagesbehandlungen in Krankenhäusern – die Lösung aller Probleme?
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18.11.2022 — zuletzt aktualisiert: 19.07.2023

Tagesbehandlungen in Krankenhäusern – die Lösung aller Probleme?

Nach Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll ein Teil der Krankenhauspatienten in Zukunft lediglich tagesstationär behandelt werden und im heimischen Bett schlafen. Ziel ist es, das Klinik-Personal zu entlasten und gleichzeitig Geld zu sparen. Die ETL-Experten erläutern und hinterfragen diese Empfehlung der Regierungskommission. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass die vermeintlichen Verbesserungen unter gewissen Umständen sogar das genaue Gegenteil erreichen könnten: einen organisatorischen Mehraufwand mit gesteigertem Personalbedarf.

Die Regierungskommission hat die Einführung von Tagesbehandlungen in ihre zweite Empfehlung für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung aufgenommen. Die Reform soll die Krankenhäuser und das Gesundheitswesen kurzfristig entlasten, ohne Leistungen einzuschränken, die Behandlungsqualität zu verringern und zusätzliche Ausgaben zu verursachen. Nach Möglichkeit sollen sogar Einsparungen erzielt werden. Sind Tagesbehandlungen also die langersehnte Lösung für die zahlreichen Probleme der Krankenhäuser?

Was sind Tagesbehandlungen und für wen kommen sie in Frage?

Tagesbehandlungen sind tagesstationäre Behandlungen, bei denen der Patient tagsüber im Krankenhaus für mindestens sechs Stunden versorgt wird, die Nacht aber ohne medizinische und pflegerische Überwachung zuhause verbringen kann. Der Patient muss jedoch jederzeit vollstationär aufgenommen werden können, sofern dies erforderlich ist. Zudem muss er der Tagesbehandlung zustimmen.

Welche Leistungen schließt die Tagesbehandlung ein?

Die Regierungskommission geht davon aus, dass rund ein Viertel aller stationären Krankenhausleistungen auch in Form einer Tagesbehandlung erbracht werden könnte. Ob dieser Wert in der Praxis tatsächlich so hoch ausfällt, wird in Fachkreisen bezweifelt. Erste Auswertungen in einzelnen Krankenhäusern zeigen, dass die Anzahl potenzieller Tagesbehandlungen je Fachbereich stark variiert. Darüber hinaus muss der Patient der neuen Behandlungsform dann auch noch zustimmen.

Es obliegt den Krankenhäusern, selbst einzuordnen, welche Eingriffe und Behandlungen auch in Form der Tagesbehandlung erfolgen können. Einbezogen werden muss auch die häusliche Versorgungssituation des Patienten. Eine konkrete Liste mit Eingriffen und Behandlungen ist bisher nicht vorgesehen. In dem dafür vorgesehenen neu zu schaffenden §115e wird jedoch aufgeführt, welche Leistungen für die Tagesbehandlung ausgeschlossen werden:

  • Leistungen des ambulanten Operierens (§115b SGB V),
  • ambulante Behandlungen durch Krankenhausärzte (§116 SGB V),
  • ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung (§116a SGB V),
  • Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (§116b SGB V),
  • Hochschulambulanzen (§117 SGB V),
  • geriatrische Institutsambulanzen ($118a SGB V),
  • sozialpädiatrische Zentren (§119 SBG V) und
  • belegärztliche Leistungen (§121 SGB V),
  • eintägige Behandlungen ohne Einweisung und Notfallbehandlungen.

Die deutliche Abgrenzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten der ambulanten, teilstationären Leistungserbringung soll sicherstellen, dass ambulante Leistungen nicht teuer als Tagesbehandlung erbracht werden.

Wie werden die Tagesbehandlungen bezahlt?

Die Behandlung wird grundsätzlich über die Diagnosis Related Groups, kurz DRGs, mit den Krankenkassen abgerechnet. Je nicht angefallener Übernachtung wird die DRG um 0,04 Bewertungsrelationen gekürzt. Der Abschlag darf 30 Prozent nicht überschreiten.

Wie werden Pflegekräfte entlastet, wenn die Gesamtzahl der Patienten unverändert bleibt?

Die Anzahl der zu betreuenden Patienten verringert sich zwar in der Nacht. Für die ETL-Experten bleibt eine Reihe von Fragen aber unbeantwortet: Können Pflegekräfte auch soweit entlastet werden, dass ganze Nachtschichten nicht mehr besetzt werden müssen? Müssten hierfür aus organisatorischer Sicht nicht ganze Stationen leer sein? Sind Menschen, die für eine Tagesbehandlung in Frage kommen, nicht ohnehin Patienten, die nachts kaum der Betreuung bedürfen? Führt dies nicht dazu, dass auf den Stationen der Schweregrad der zu behandelnden Fälle nur noch weiter steigt? Ist der damit verbundene zusätzliche organisatorische, prozessuale und administrative Aufwand eventuell sogar so hoch, dass letztendlich sogar mehr Personal im gesamten Krankenhaus benötigt wird?

Fazit

Krankenhäuser, die bisher keine Möglichkeit hatten, Patienten tagesklinisch zu betreuen, können von der Einführung der neuen Behandlungsform profitieren. Sicherlich nehmen auch einige Patientengruppen das neue Angebot gerne an, wenn der damit verbundene Aufwand (tägliche Fahrtwege und -kosten, Dauer) den individuellen Nutzen nicht übersteigt. Ob das Konzept aber massentauglich ist, muss sich erst noch zeigen. Das Gelingen hängt maßgeblich von der organisatorischen und prozessualen Ausgestaltung in den Krankenhäusern ab.

Lesen Sie auch: Fachkräftemangel in Krankenhäusern „zum Teil hausgemacht“

 

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Autor(en)


Nicole Rapp, LL.M.
Master of Laws ()

Mail: nicole.rapp@etl-wrg.de


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