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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Die entscheidende Phase ist angebrochen

Krankenhäuser müssen ihre geförderten Digitalisierungsprojekte bis Ende 2024 beauftragen
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Die entscheidende Phase ist angebrochen
Aktuelles
28.09.2023 — zuletzt aktualisiert: 11.10.2023

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Die entscheidende Phase ist angebrochen

Krankenhäuser müssen ihre geförderten Digitalisierungsprojekte bis Ende 2024 beauftragen

Bund und Länder wollen im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) mit erheblichen Investitionen die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser unterstützen, um diese für aktuelle und künftige Versorgungsprozesse sowohl lokal als auch intersektoral aufzustellen. Daher sollten sich die Verantwortlichen in Krankenhäusern jetzt fragen, ob sie bereits alle Schritte zur sachgerechten Verwendung der bewilligten Fördermittel eingeleitet haben. 

Bleiben Sie unbedingt am Ball, denn auf Basis der aktuellen Ausführungsbestimmungen zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat im Entscheidungsspiel um die Vergabe von Aufträgen zur Erlangung der bewilligten Fördermittel bereits die 2. Halbzeit begonnen. Nach unserer Lesart müssen zumindest alle Beauftragungen an die ausführenden IT-Dienstleister bis zum 31. Dezember 2024 erfolgt sein. Für die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen hingegen wurde das Zeitfenster erweitert.  

Wir sind aus Gesprächen mit unseren Mandanten davon überzeugt, dass es an der ein oder anderen Stelle in der Abwicklung durchaus offene Fragen gibt, die in den nächsten Monaten gelöst werden müssen. Dafür bieten wir gerne unsere Unterstützung an.  

Hier einige Fragen, die für die weiteren Planungen in den Krankenhäusern oder zur Erfüllung der Förderungsvoraussetzungen zu beantworten sind: 

  • Sind alle Fördermittel bereits verplant? 
  • Wie umfangreich ist das Projektcontrolling für die KHZG-Themen ausgeprägt. Gibt es einen Überblick über die bereits erfolgten Ausgaben und bestenfalls über die noch verwendbaren Fördermittel? 
  • Haben Sie alle Voraussetzungen für einen vollständigen Abruf der bewilligten Fördermittel geschaffen und können Sie die sachgerechte Verwendung inkl. eines Anteils in Höhe von 15 % für Informationssicherheit nachweisen? 
  • Liegen alle Bescheinigungen der Soft- und Hardwareanbieter vor? 
  • Sind alle Ausschreibungen, Vergaben, Vergabevermerke formuliert? 

Noch besteht in den meisten Bundesländern die Möglichkeit Anpassungen vorzunehmen, um Veränderungen zu berücksichtigen, die sich seit der Antragsstellung ergeben haben. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen, notwendigen Veränderungen oder der Ideenfindung für eine sach- und fördermittelgerechte Verwendung.

 

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