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Dokumentationspflichten für Krankenhäuser: In schwierigen Zeiten wichtiger denn je

Matthias Robbers, Geschäftsführer der ETL WRG, erklärt, wieso Krankenhäuser in der Krise die besonderen Anforderungen an eine Planungsrechnung berücksichtigen sollten.
Dokumentationspflichten für Krankenhäuser: In schwierigen Zeiten wichtiger denn je
Aktuelles
05.06.2023 — zuletzt aktualisiert: 19.07.2023

Dokumentationspflichten für Krankenhäuser: In schwierigen Zeiten wichtiger denn je

Matthias Robbers, Geschäftsführer der ETL WRG, erklärt, wieso Krankenhäuser in der Krise die besonderen Anforderungen an eine Planungsrechnung berücksichtigen sollten.

Aufgrund der politischen Rahmenbedingungen und vor allem auch deutlichen Marktänderungen sehen sich viele Krankenhäuser in Deutschland vor großen Herausforderungen. Weitere Themen wie der Fachkräftemangel und unzureichende Finanzierung, vor allem im investiven Bereich, tun ihr Übriges.

Viele Häuser, die bis jetzt auch vor dem Hintergrund der Corona-Situation ihre Strukturen noch nicht angepasst haben bzw. wegen der unsicheren Vorgaben noch nicht wissen, in welche Richtung sie sich aufstellen sollen, geraten spätestens jetzt absehbar in Liquiditätsengpässe. Somit ist guter Rat teuer.

Aus vielen Diskussionen mit Krankenhausleitungen vor Ort aber auch auf Branchentreffen nehmen wir den Eindruck mit, dass die Beteiligten vor Ort zumindest an einer Stelle Risiken minimieren könnten bzw. sollten. Aus den diversen Gesprächen haben wir mitgenommen, dass den besonderen Anforderungen an eine Planungsrechnung nicht oder nur unzureichend Rechnung getragen wird.

Der Anforderungskatalog des IDW

Die Anforderungen ergeben sich aus dem sog. „StaRUG“ (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen vom 22.12.2020), die vom IDW (Institut der Wirtschafprüfer) im Sinne einer integrierten Unternehmensplanung ausgelegt wurden – und dieser Auslegung ist nicht widersprochen. Die vier wesentlichen Merkmale dieser Anforderungen sind

  • die Verzahnung der Ertrags- und Aufwandsplanung mit der Entwicklung der freien Liquidität unter Berücksichtigung von Investitionen, Tilgungen sowie Fördermitteleffekten,
  • die Ausweitung des Prognosezeitraums auf 24 Monate,
  • revolvierende (Neu-)Planung für 24 Monate,
  • sachgerechte Dokumentation der angesetzten Annahmen und Prognosen.

Sehr oft sind nach den Aussagen der Krankenhausleitungen die Bereiche Rechnungswesen und Controlling für die neuen Herausforderungen und Betätigungsfelder personell nicht entsprechend ausgestattet. Zudem sind die Kolleginnen und Kollegen in diesen Bereichen aufgrund der inflationär zugenommenen „Sonder-Töpfe“ sowie „Zusatzdokumentationen und -meldungen“ ohnehin schon zu Genüge herausgefordert.

Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Sobald ein Haus absehbar „in schwere See“ gerät, hat der Kapitän dafür zu sorgen, dass dieser besondere „Finanzradar“ seine Tätigkeit aufnimmt, damit das ganze Haus nicht Schiffbruch erleidet. Was sich so einfach metaphorisch formulieren lässt, hat einen durchaus schwerwiegenden Hintergrund: Für den Fall, dass das Haus in akute finanzielle Schwierigkeiten gerät, kann das Unterlassen und/oder die nur unzureichende Berücksichtigung dieser Anforderungen schlimmstenfalls (persönliche) Haftungskonsequenzen für die gesetzlichen Vertreter eines Krankenhausträgers zur Folge haben. Auch wenn man nicht immer gleich an das Schlimmste denken muss, sind das genau die Unterlagen, die Krankenhausträger den beteiligten Kreditinstituten im Regelfall monatlich vorlegen müssen.

Externe Expertise kann die Lösung sein

Die meisten unserer Mandanten in dieser Situation setzen diese Anforderungen mit den gleichen Tools um, mit denen sie auch ihre Wirtschaftspläne anfertigen. In der Regel sind das Excel-gestützte Aufstellungen. In größeren Verbünden werden dann aber auch software-gestützte Lösungen herangezogen, die auf den Ist-Werten der Finanzbuchhaltung aufsetzen. 

Um das obige Bild weiter zu nutzen: Wem die See zu unübersehbar wird, der holt sich Hilfe an Bord. Vom Bordmechaniker bis zum Lotsen ist alles möglich!

 

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Matthias Robbers
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: matthias.robbers@etl-wrg.de


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