Wir gestalten Karriere

Next Generation of Leaders

ETL Prüfung & Beratung

Über uns

Startseite | Aktuelles | Steuerfreie Photovoltaikanlagen – BMF-Schreiben vom Juli

Steuerfreie Photovoltaikanlagen

BMF-Schreiben vom 17. Juli 2023
Steuerfreie Photovoltaikanlagen
Aktuelles
25.08.2023 — Lesezeit: 1 Minute

Steuerfreie Photovoltaikanlagen

BMF-Schreiben vom 17. Juli 2023

Mit Schreiben vom 17. Juli 2023 hat sich das Bundesministerium der Finanzen zur Anwendung der Steuerfreiheit bestimmter Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG geäußert. Daneben wird die Frist für die Antragstellung auf Liebhaberei (vgl. BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2021) bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von bestimmten Photovoltaikanlagen sind gemäß § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreit. Begünstigt sind dabei Anlagen auf oder an bestimmten Gebäuden, deren installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister 30 kW (Peak) je Gebäude bzw. 15 kW (Peak) je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit nicht überschreiten. Darüber hinaus gilt eine Freigrenze von 100 kW (Peak) je steuerpflichtiger natürlicher Person, Mitunternehmerschaft oder Körperschaft.

Die Steuerfreiheit gilt für Einnahmen und Entnahmen, die nach dem 31. Dezember 2021 erzielt oder getätigt worden sind. Ein vor 2022 gebildeter Investitionsabzugsbetrag ist auf eine steuerbefreite Photovoltaikanlage nicht übertragbar und im Bildungsjahr rückwirkend gewinnerhöhend aufzulösen. Falls die Photovoltaikanlage Teil eines anderen Betriebes ist, gilt Abweichendes. In welchen Fällen die Photovoltaikanlage Teil eines anderen Betriebes oder einen eigenständigen Betrieb darstellt, ist im BMF-Schreiben näher erläutert.

 

Suchen
Format
Autor(en)


Michael Engelter
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Dipl.-Kaufmann, Manager

Mail: engelter@m-treuhand.de


Alle Kontaktdaten

Weitere interessante Artikel