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Klimawende mitgestalten

Erfahrungen aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage
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Aktuelles
25.03.2024

Klimawende mitgestalten

Erfahrungen aus dem Erwerb einer Photovoltaikanlage

Die private Nachhaltigkeitsberichterstattung von Jürgen Dreßler fällt derzeit extrem positiv aus: Nach langem Abwägen hat sich der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage entschieden. Kein müheloses Unterfangen, immerhin ist die aufwändige Montage einer solchen Anlage auch mit bürokratischen Hürden und Fragen zur Besteuerung verbunden. Doch für Jürgen Dreßler und seine Familie fühlt es sich gut an, aktiver Teil der Klimawende zu sein. Und auch der Blick auf den Stromzähler macht Spaß. Ein Erfahrungsbericht.

Das Thema Nachhaltigkeit und Klimawende beschäftigt uns inzwischen jeden Tag. Es vergeht kaum eine Nachrichtensendung, in der nicht auf die Notwendigkeit der Klimawende hingewiesen wird, genauso verhält es sich in den Tages- und Wochenzeitungen. Selbst wenn wir im privaten Bereich vielleicht noch keine Anknüpfungspunkte zu diesem Thema haben, holt es uns bei unserer täglichen Arbeit ein, denn auch unser Berufsstand wird sich in Zukunft verstärkt mit dem Thema Klimawandel und Nachhaltigkeit auseinandersetzen müssen. Jetzt sind auch wir zuhause auf den Klimawende-Zug aufgesprungen und haben uns privat eine Photovoltaikanlage angeschafft!

Ausgangspunkt war im November letzten Jahres ein Beratungsgespräch mit einer in Bayern ansässigen Spezialfirma für Solarenergie. Die Diskussion über die Anschaffung einer PV-Anlage hatten wir schon lange geführt. Angesichts der vielen zu klärenden Fragen zur Umsetzung hatte uns unser sehr beschränktes Zeitbudget aber bislang daran gehindert, das Projekt in Angriff zu nehmen.

Firma unterstützt bei Anträgen und Anmeldung

Die Solarfirma versprach uns, neben der Montage der Anlage auch bei allen Verfahrensschritten mit den Behörden und Stadtwerken behilflich zu sein. Einige schlafarme Nächte später nach Recherchen im Internet zu der Solarfirma und der ständigen Frage, ob wir uns dies wirklich leisten wollen, war der Vertrag über die Anschaffung und Montage einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 8,6 kWp einschließlich Speicher und Wallbox rechtsgültig unterschrieben.

Und die beauftragte Firma hielt Wort: Knapp zwei Wochen später rückte ein Montageteam an, das uns bei widrigen Wetterbedingungen im wahrsten Sinne des Wortes aufs Dach stieg, die Module montierte, unter großen Anstrengungen Löcher durch die Hauswand trieb und Leitungen sauber verlegte. Ein weiteres Montageteam installierte anschließend einen neuen Zählerkasten, den Wechselrichter, eine Speichereinheit sowie eine Wallbox. Technisch war die Anlage jetzt betriebsbereit, es fehlten aber noch die formellen Voraussetzungen, um in den planmäßigen Betrieb zu gehen.

Genehmigung durch Stadtwerke

Auch hier war auf die beauftragte Firma Verlass, diese stellte für uns den Antrag bei den Stadtwerken, dass wir eine Photovoltaikanlage betreiben wollten. Die Genehmigung durch die Stadtwerke ist deshalb so wichtig, da die Stadtwerke mit allen anderen Energieversorgern dafür Sorge zu tragen hat, dass im Stromnetz permanent eine Netzfrequenz von 50 Hertz vorgehalten wird. Dies ist im Handling nicht so schwierig, solange es nur eine überschaubare Anzahl Energieversorger (Kraftwerke) gibt. Mit jedem neuen kleinen Stromerzeuger, der – abhängig von den Wetterverhältnissen und dem eigenen Verbrauch im Haus – nur unzuverlässig als Einspeiser zur Verfügung steht, wird diese Anforderung für die Netzbetreiber eine größere Herausforderung.

Plötzlich Unternehmer

Das zweite verwaltungstechnische Thema ist die Umsatzsteuer. Mit der Inbetriebnahme der ins Stromnetz einspeisenden Photovoltaikanlage sind wir plötzlich Unternehmer (nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen). Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung unserer Umsätze (Leistung gegen Entgelt) stellt sich die Frage, ob die Regelbesteuerung für Unternehmer angewandt werden soll oder ob zum Kleinunternehmer (§ 19 UStG) optiert werden soll. Angesichts der nicht unbeträchtlichen Anschaffungs- und Montagekosten ist diese Frage schon von Gewicht, da bei Anwendung der Regelbesteuerung grundsätzlich die Geltendmachung der Vorsteuer möglich ist. Da seit dem 1. Januar 2023 die Lieferung und Montage mit einem Umsatzsteuersatz von null Prozent belegt ist, läuft auch der Vorsteuerabzug ins Leere, so dass wir ohne Herzklopfen zum Kleinunternehmer optieren konnten und uns die Mühe zusätzlicher Steuererklärungen ersparen.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach der einkommensteuerlichen Behandlung der erzielten Erträge. Hier greift § 3 Nr. 72 EstG, danach sind die Gewinne bei unserer Anlage steuerfrei, da diese eine geringere Nennleistung als 30 kWp aufweist.

Eintragung ins Marktstammdatenregister

Die dritte formelle Hürde ist die Eintragung in das Marktstammdatenregister. Dort werden alle Energieerzeugungsanlagen einschließlich Speicheranlagen u. ä. registriert. Auch hier bekamen wir von der beauftragten Firma hervorragende Anleitungen, so dass der Registrierungsvorgang zwar etwas länger als die avisierte halbe Stunde dauerte, insgesamt aber recht problemlos verlief.

Zählerwechsel

Zu guter Letzt musste noch ein Termin mit den Stadtwerken für den Zählerwechsel vereinbart werden. Diesem neuen Zähler zuzusehen macht teilweise richtig Freude, zeigt er doch nicht nur unseren Strombezug von den Stadtwerken an, sondern er läuft in die andere Richtung, wenn unsere Photovoltaikanlage in das Stromnetz einspeist.

Jetzt steht noch die Anschaffung eines Elektroautos an, damit die Wallbox auch endlich zum Einsatz kommen kann.

Amortisation in zehn Jahren

Es gibt uns ein gutes Gefühl, mit der Erzeugung des eigenen Stroms ein aktiver Teil der Klimawende zu sein. Voraussichtlich in etwas mehr als zehn Jahren wird sich die Anlage durch den eingesparten Fremdbezug amortisiert haben, auch dies trägt zur Steigerung des Glücksgefühls bei. Unsere private Nachhaltigkeitsberichterstattung fällt derzeit extrem positiv aus, Greenwashing haben wir dabei nicht nötig.

Ein nettes Gimmick, das wir mit der Montage der Photovoltaikanlage erhielten, war eine App, mit der wir die aktuelle Stromerzeugung, Verbrauch, Speicherung und Einspeisung verfolgen können. Gebannt schaue ich auf diese App und male mir aus, wie viele Jahre früher ich wohl aufgrund der Gewinne aus der Stromeinspeisung in den Ruhestand wechseln kann. Leider zeigt die App aber auch die Gewinne in Euro an und ich muss ernüchtert feststellen – der frühere Eintritt in das Rentnerleben bemisst sich leider eher in Stunden als in Jahren.

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Autor(en)


Jürgen Dreßler
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: koblenz@m-treuhand.de


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