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Objektiv bleiben: Der Ethikkodex der Internen Revision

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16.11.2022 — zuletzt aktualisiert: 25.11.2022

Objektiv bleiben: Der Ethikkodex der Internen Revision

Transparenz, Vertrauen, Sicherheit: Um diesem Leitbild gerecht zu werden, müssen Revisoren nicht nur hohe fachliche, sondern auch ethische Anforderungen erfüllen. Teil 2 unserer Reihe zu den Basisaspekten einer modernen Revision.

Ethisches Verhalten ist für die Arbeit der Internen Revision keine Selbstverständlichkeit. Deutlich wird dies beim Blick auf die Definition des Institute of Internal Auditors, in der bereits ethische Verhaltensgrundsätze wie Unabhängigkeit und Objektivität festgelegt werden. Der Ethikkodex ist verbindlicher Bestandteil der Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF). Er basiert auf vier Grundsätzen, die wiederum durch weiterführende Verhaltensregeln im IPPF unterlegt werden:

  • Integrität: Die Integrität der Revisoren begründet Vertrauen und schafft die Grundlage für die Zuverlässigkeit ihres Urteils.
  • Objektivität: Revisoren zeigen ein Höchstmaß an Objektivität beim Zusammenführen, Bewerten und Weitergeben von Informationen über geprüfte Aktivitäten. Sie beurteilen alle relevanten Umstände mit Ausgewogenheit und lassen sich in ihrem Urteil nicht durch eigene Interessen oder durch Andere beeinflussen.
  • Vertraulichkeit: Interne Revisoren beachten den Wert und das Eigentum der erhaltenen Informationen und legen diese ohne entsprechende Befugnis nicht offen, es sei denn, es bestehen dazu rechtliche oder berufliche Verpflichtungen.
  • Fachkompetenz: Interne Revisoren setzen das für die Durchführung ihrer Arbeit erforderliche Wissen und Können sowie entsprechende Erfahrung ein.

„Interne Revisoren müssen für die richtigen Dinge eintreten, höchste ethische Ansprüche erfüllen und dürfen niemals dem Druck nachgeben und ein Auge zudrücken.“ (Richard Chambers, ehemaliger Präsident des IIA, 2017)

Auch das Drei-Linien-Modell fordert im Grundsatz 5 die Unabhängigkeit der Internen Revision von den Verantwortlichkeiten des Managements: Die Unabhängigkeit sei von kritischer Bedeutung für die Objektivität, Autorität und Glaubwürdigkeit der Arbeit der Internen Revision. Erreicht werde sie durch unvoreingenommene und frei von Einflussnahme durchgeführte Planung und Erbringung von Revisionsleistungen. Zusätzlich normiert die Bankenaufsicht für Kreditinstitute in AT 4.4.3 Tz. 3 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) die notwendige Prozessunabhängigkeit der Internen Revision.

Unabhängigkeit und Objektivität – worin liegt der Unterschied?

Die Sicherstellung der Unabhängigkeit ist zunächst eine organisatorische Aufgabe. So muss der Leiter der Internen Revision der Ebene innerhalb der Organisation unterstehen, die sicherstellen kann, dass die Interne Revision ihre Aufgabe sachgerecht und unbeeinflusst erfüllen kann (IPPF Standard 1110).

Objektivität bezeichnet dagegen eine unbeeinflusste Geisteshaltung. Diese erlaubt es Internen Revisoren, ihre Aufgaben dergestalt auszuführen, dass sie ihre Arbeitsergebnisse und deren Qualität vorbehaltlos vertreten können. Objektivität erfordert, dass Interne Revisoren ihre Beurteilung prüferischer Sachverhalte nicht anderen Einflüssen unterordnen (IPPF Standard 1100). Besonders die Trennung der Arbeit der Internen Revision vom aktuellen „Tagesgeschäft“ hilft dabei, die Objektivität zu wahren.

Prüfungsberichte sollten stets noch einmal hinsichtlich ihrer Objektivität beurteilt werden. Bei der Sicherstellung der Objektivität sind die folgenden Rahmenbedingungen zu beachten:

  • Interne Revisoren müssen von der Beurteilung von Geschäftsprozessen absehen, für die sie zuvor verantwortlich waren (IPPF Standard 1130.A1).
  • Die Interne Revision kann dagegen Prüfungsdienstleistungen in Bereichen anbieten, in denen sie vorher Beratungsdienstleistungen erbracht hat, vorausgesetzt, dass die Art der Beratung die Objektivität nicht beeinträchtigt hat und dass die individuelle Objektivität beachtet wird, wenn Ressourcen dem Auftrag zugeordnet werden (IPPF Standard 1130.A3).
  • Beratungsleistungen können Interne Revisoren auch für Geschäftsprozesse erbringen, für die sie früher Verantwortung getragen haben (IPPF-Standard 1130.C1). Wenn Interne Revisoren in Verbindung mit einer Beratungsleistung jedoch eine mögliche Beeinträchtigung der Unabhängigkeit oder Objektivität sehen, muss dies dem „Kunden“ vor der Annahme des Auftrags offengelegt werden (IPPF-Standard 1130.C2).

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Autoren: Oliver Hansen, Dipl.-Kfm. (CIA/CRMA), Oliver Gose, Dipl.-Betriebswirt

Teil 1 unserer Reihe zu den Basisaspekten einer modernen Revision finden Sie hier

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