Startseite | Aktuelles | „Wer wird die Wächter überwachen?“ Der Mehrwert der Internen Revision

„Wer wird die Wächter überwachen?“ Der Mehrwert der Internen Revision

Hakenmacher und Erbsenzähler? Schluss mit Vorurteilen. Revisoren sind nicht nur als Prüfer, sondern auch als Unterstützer und Berater angesehen. Teil 1 unserer Reihe zu den Erfordernissen einer modernen Revision.
„Wer wird die Wächter überwachen?“ Der Mehrwert der Internen Revision
Aktuelles
11.11.2022 — zuletzt aktualisiert: 25.11.2022

„Wer wird die Wächter überwachen?“ Der Mehrwert der Internen Revision

Hakenmacher und Erbsenzähler? Schluss mit Vorurteilen. Revisoren sind nicht nur als Prüfer, sondern auch als Unterstützer und Berater angesehen. Teil 1 unserer Reihe zu den Erfordernissen einer modernen Revision.

Vor fast 2.000 Jahren warf der römische Redner Juvenal mit dem Satz „Aber wer wird die Wächter überwachen?“¹ vielleicht das erste Mal in der Geschichte den Gedanken einer unabhängigen Überwachungsfunktion auf. Aber erst die wirtschaftliche Bedeutung Italiens im 14. und 15. Jahrhundert und die Einführung der doppelten Buchführung² führten zur Gründung eines Berufsverbandes von Revisoren im Jahr 1581 in Venedig. Im 17. Jahrhundert folgten unabhängige Institutionen zur Überprüfung der Rechnungslegung in England. In Deutschland ist die Aktiengesetzgebung 1870 ein Meilenstein im Revisionswesen.

Interne Revisoren verfügen somit über eine lange Tradition, wobei sich die Rolle im Laufe der Jahrhunderte stetig verändert und weiterentwickelt hat. Vorurteile, getragen von Begriffen wie Erbsenzähler, Bedenkenträger und Hakenmacher, sind in der Praxis mittlerweile weitestgehend überholt. Revisoren sind nicht nur als Prüfer, sondern auch als Unterstützer und interne Berater angesehen. Moderne Interne Revision sucht nach Optimierungen und Chancen in den Prozessen. Sie ist Sparringspartner, Ideengeber, Koordinator und Vermittler. Die starke Einbindung von Revisionspartnern und eine transparente Prüfungstätigkeit festigen die Akzeptanz der Internen Revision im Haus.

„Gefährdende Entwicklungen früh erkennen“

Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Errichtung einer Internen Revision besteht in Deutschland nicht. Zwar hat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich 1998 die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes präzisiert, wonach der Vorstand „ein Überwachungssystem einzurichten (hat), damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ (§ 91 Abs. 2 AktG).

Für Kreditinstitute bestehen in Deutschland jedoch Sonderregelungen aufgrund ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft und der speziellen Risiken aus ihrer Geschäftstätigkeit. So wurden erstmals 1976 Anforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision durch das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen formuliert. Diese Anforderungen (heute in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement, kurz MaRisk, festgelegt) wurden zuletzt am 16. August 2021 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht novelliert.³

Aus der Definition der Bankenaufsicht, formuliert in AT 4.4.3 Tz. 3 der MaRisk, lassen sich jedoch nur schwer die Anforderungen an eine Interne Revision moderner Prägung herauslesen. Wo Gesetze und Verwaltungsvorschriften keine ausreichende Grundlage liefern, bietet sich ein Blick in die Auslegungen des Berufsstands der Internen Revision an, die in den Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) normiert sind:

„Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.“ (IPPF, IIA/DIIR, 2017)

Mit den Punkten Risikomanagement, Kontroll- und Governance-System erfüllt diese Definition die Anforderungen aus AT 4.4.3 Tz. 3 der MaRisk. Viel bedeutender für eine moderne Interne Revision sind jedoch der positive Grundtenor und die klare Betonung der Mehrwertorientierung.

Um diesen Ansatz in unseren Prüfungen zu berücksichtigen, stellen wir im Rahmen der Revisionsdienstleistungen standardmäßig auch Fragen zur Effektivität und Wirtschaftlichkeit von Prozessen und Kontrollen sowie nach möglichem Verbesserungspotenzial. Neben Risiken und Schäden wollen wir auch potenzielle Chancen für unsere Kunden identifizieren. Wir unterstützen bei der Umsetzung moderner Revisionsansätze mit Prüfungen, Beratungen und Schulungen. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam Mehrwerte schaffen können.

 

Autoren: Oliver Hansen, Dipl.-Kfm. (CIA/CRMA), Oliver Gose, Dipl.-Betriebswirt

Zu Teil 2 unserer Reihe finden Sie hier

 

¹„Sed quis custodiet ipsos custodes?“ in “Satire 6“, Zeile 347 f., von Decimus Iunius Juvenal (Iuvenalis), römischer Redner und Dichter, um 60 –140 n. C.
²„Venezianische Methode“, Luca Pacioli, 1494
³Den MaRisk liegt § 25a Abs. 1 Nr. 3 KWG zugrunde, der Kreditinstitute verpflichtet, interne Kontrollverfahren mit einem internen Kontrollsystem (IKS) und einer Internen Revision einzurichten. Diese Gesetzesnorm richtet sich als besondere organisatorische Pflicht direkt an die Geschäftsleiter der Institute.

 

Suchen
Format
Themen
Letzte Beiträge




Weitere interessante Artikel