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EU setzt auf grünen Wasserstoff

Strategie für eine CO2-neutrale Energiewende
EU setzt auf grünen Wasserstoff
Aktuelles
27.03.2023

EU setzt auf grünen Wasserstoff

Strategie für eine CO2-neutrale Energiewende

Die EU setzt in ihrer Strategie für eine CO2-neutrale Energiewende auf erneuerbaren Wasserstoff. Daneben soll der Energieträger auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland erheblich verringern. Klare Vorschriften und ein zuverlässiges Zertifizierungssystem sollen die Entwicklung des Wasserstoff-Marktes in Europa vorantreiben. Mit der Erlassung zweier delegierter Rechtsakte am 13. Februar hat die EU-Kommission die lange erwartete Rechtssicherheit für Investoren geschaffen und festgelegt, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt.

Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle erneuerbaren Brenn- und Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs nur mit „zusätzlichem“ Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt werden. Strom und Kraftstoffe müssen zudem zeitgleich und im selben Gebiet, sogenannten Gebotszonen, produziert werden.

Streitpunkt: Strom aus Atomkraft

Bis 2030 will die EU zehn Millionen Tonnen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe und andere Energieträger nicht biogenen Ursprungs, sog. RFNBO, pro Jahr mithilfe von Wind und Sonne erzeugen. Schätzungen der Kommission zufolge werden etwa 500 bis 550 TWh Strom benötigt, um dieses Ziel zu erreichen – das entspricht 14 Prozent des gesamten Stromverbrauchs in der EU. Der erneuerbare Wasserstoff soll aber nur zu Zeiten und an Orten erzeugt werden, zu bzw. an denen ausreichend erneuerbare Energie zur Verfügung steht.

Kritik an den Vorgaben der EU-Kommission gibt es Medienberichten zufolge unter anderem von der Bundesregierung. Streitpunkt: Unter bestimmten Umständen soll Wasserstoff auch als „grün“ gelten, wenn er mit Strom aus Atomkraft produziert wurde. Vor allem Frankreich hatte sich dafür eingesetzt. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium indes vertrete die Haltung, dass Atomkraft keine erneuerbare Energie sei, wird ein Sprecher zitiert.

Die Vorschriften sollen stufenweise eingeführt und mit der Zeit strenger werden. Sie sollen sowohl für Erzeuger innerhalb der EU als auch für in Drittländern ansässige Erzeuger gelten. Die delegierten Rechtsakte wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung vorgelegt. 

Verbundprojekt „Normungsroadmap Wasserstofftechnologien“ formuliert Handlungsbedarfe

In Deutschland ist derweil im Januar das Verbundprojekt „Normungsroadmap Wasserstofftechnologien“ gestartet, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert wird. Es handelt sich um eine gemeinsame Initiative des Deutschen Instituts für Normung e. V. (DIN), der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE), des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), des Vereins für die Normung und Weiterentwicklung des Bahnwesens e. V. (NWB), des Vereins Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) sowie des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e. V. (VDMA).

Um den Wasserstoff-Markthochlauf aktiv zu unterstützen und eine entsprechende Qualitätsinfrastruktur für Wasserstofftechnologien aufzubauen, sollen Anforderungen und Herausforderungen für die gesamte Wertschöpfungskette identifiziert und daraus ableitend praxisnah Handlungsbedarfe für zukünftige Normen und Standards formuliert werden. Auf Basis dieser Vorschläge sollen im Projekt fortlaufend konkrete Normungs- und Standardisierungsprojekte angestoßen und umgesetzt werden.

Die Elektrolyse von Wasserstoff erfordert jedoch nicht nur Strom, sondern insbesondere auch Wasser. Hierzu hat der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. eine Studie vorgelegt, nach der eine installierte Elektrolyseleistung von zehn Gigawatt bis 2030 einen Bedarf von maximal neun Millionen Kubikmetern an aus natürlichen Ressourcen gewonnenem Süßwasser hätte. Im Vergleich dazu erfordert die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen einen Bedarf von 450 Millionen Kubikmetern und in der Energiewirtschaft entweichen pro Jahr 300 Millionen Kubikmeter über Verdunstung in Kühltürmen. Somit würde der Aufbau der geplanten Elektrolysekapazitäten zu keiner nennenswerten Erhöhung des deutschlandweiten Wasserbedarfs führen.

Quellen:
Kommission legt Vorschriften für erneuerbaren Wasserstoff fest (europa.eu)
https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/meldungen/meldung-vom-01022022-normungsroadmap-wasserstofftechnologien
https://www.dvgw.de/der-dvgw/aktuelles/presse/presseinformationen/dvgw-presseinformation-vom-22022023-wasserbedarf-fuer-h2-elektrolyse

 

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Autor(en)


Peter Häussermann
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: peter.haeussermann@etl.de


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