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Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Sind Sie gut vorbereitet?

Wir unterstützen bei der Einrichtung einer internen Meldestelle
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Sind Sie gut vorbereitet?
Aktuelles
10.10.2023

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Sind Sie gut vorbereitet?

Wir unterstützen bei der Einrichtung einer internen Meldestelle

Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz schreibt einheitliche Standards zur Meldung von Missständen im Unternehmen vor und verbessert den Schutz der Hinweisgeber. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder bis zu 20.000 Euro. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten mussten die Vorgaben spätestens bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben. Gleiches gilt für Unternehmen in bestimmten Branchen (z. B. Finanzdienstleistungsunternehmen oder Versicherungen) – unabhängig von der Anzahl der dort Beschäftigten.  

Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt eine verlängerte Einrichtungsfrist bis zum 17. Dezember 2023. Diesen Unternehmen ist es zudem erlaubt, mit anderen Unternehmen eine „gemeinsame Meldestelle“ zu betreiben. Auch für noch kleinere Unternehmen kann so eine Meldestelle sinnvoll sein. 

Gern unterstützt Sie die ETL consit, Beteiligungsgesellschaft von ETL Prüfung & Beratung, bei der Einrichtung einer internen Meldestelle oder übernimmt deren Aufgaben für Sie. 

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung mit Hinweisgebersystemen. 

 

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Autor(en)


Bernd Schmid
Diplomierter Bankbetriebswirt, CDPSE, CISA

Mail: bernd.schmid@etl-consit.de


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Oliver Gose
Diplom-Betriebswirt

Mail: oliver.gose@etl-consit.de


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