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„Handeln Sie jetzt: Verspätungszuschläge und Schätzungen drohen.”

Grundsteuerreform: Interview mit WP/StB Bastian Koecke, Geschäftsführer der RINKE TREUHAND GmbH*
„Handeln Sie jetzt: Verspätungszuschläge und Schätzungen drohen.”
Aktuelles
10.03.2023

„Handeln Sie jetzt: Verspätungszuschläge und Schätzungen drohen.”

Grundsteuerreform: Interview mit WP/StB Bastian Koecke, Geschäftsführer der RINKE TREUHAND GmbH*

Die verlängerte Abgabefrist für die Grundsteuererklärung ist Ende Januar ausgelaufen. Immer noch sind nicht alle Grundstückeigentümer und –eigentümerinnen ihrer Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuerwerterklärung nachgekommen. Im Interview wirft Bastian Koecke, Geschäftsführer der RINKE Treuhand, einen Blick auf die aktuelle Situation.  

Es ist etwas ruhiger geworden rund um das Thema Grundsteuerwerterklärung. Wie beurteilst Du die Entwicklungen?  

Das Thema Grundsteuerwerterklärung hat Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen und uns bereits viele Monate beschäftigt. Wir haben uns früh um den Aufbau einer Spezialabteilung (wir berichteten) bemüht und es hat sich herausgestellt, dass dies die richtige Maßnahme war, um die gewaltige Anzahl an notwendigen Erklärungen für unsere Mandanten abwickeln zu können.   

Die Zahlen sind uns allen bekannt: 36 Millionen Einheiten sind in Deutschland neu zu bewerten. Zwischenzeitlich ist die Abgabequote für diese Erklärungen auf über 75 % gestiegen. Das heißt aber eben auch, dass knapp 25 % der Erklärungen, also rd. 9 Mio. Erklärungen, noch nicht abgegeben wurden.  

Wie gehen die Finanzämter damit um?  

Aktuell hat Bayern die Abgabefrist bis zum 30. April verlängert. Andere Bundesländer sind diesem Beispiel nicht gefolgt. Die Finanzämter außerhalb Bayerns werden wohl kurzfristig damit beginnen, erste Erinnerungen zu versenden. 

Womit müssen Steuerpflichtige rechnen?  

Es wird damit gerechnet, dass spätestens im April Verspätungszuschläge festgesetzt werden können und als ultima ratio Schätzungen durch die Finanzämter erfolgen werden. Wer bis dann nicht reagiert, wird also Nachteile hinnehmen müssen.
(Lesen Sie hier mehr zum Thema „Grundsteuerwerterklärung: Was droht Eigentümern bei Fristversäumnis?“)

Selbstverständlich stehen unsere Experten auch weiterhin gerne zur Verfügung,  die noch nicht erledigten Grundsteuerwerterklärungen bald abzuschließen! 

 

 

*Die RINKE Treuhand GmbH ist Teil von ETL Prüfung & Beratung.

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Bastian Koecke
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: bastian.koecke@rinke.eu


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