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3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet

Ministerium veröffentlicht FAQ
3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet
Aktuelles
05.05.2024

3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz verabschiedet

Ministerium veröffentlicht FAQ

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 28. Februar 2024 das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land (3. NKFWG) veröffentlicht. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes hat daraufhin Stellung zu verschiedenen Fragen bezogen.

Bereits im November 2023 berichteten wir über den Referentenentwurf des Gesetzes. Die Änderungen des kommunalen Haushaltsrechts bzw. der kommunalen Doppik sowie die umfangreichen Anpassungen der Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung kommunaler Unternehmen sind nach der Verabschiedung des Gesetzes grundsätzlich rückwirkend zum 31. Dezember 2023 in Kraft getreten, mit Ausnahme der Einführung der Rotationspflicht für Abschlussprüfer gemäß § 102 Abs. 2 Satz 2 GO n.F. Diese gilt erst für Beauftragungen zur Abschlussprüfung nach Verkündung des Gesetzes. Der Vergleich zwischen dem Referentenentwurf und dem verabschiedeten Gesetz zeigt insbesondere, dass für Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts (AöR) nicht nur die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute gelten, sondern auf die Vorschriften für Kapitalgesellschaften verwiesen wird.

Schon beim Referentenentwurf wiesen verschiedene Stellen, einschließlich des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), auf Auslegungs- und Zweifelsfragen hin, die auch nach Verabschiedung des Gesetzes bestehen blieben. Das Ministerium hat darauf reagiert, indem es „Häufige Fragen & Antworten“ in einem Dokument zusammengefasst und an die Bezirksregierungen und kommunalen Spitzenverbände verschickt hat (Stand: 18. April 2024).

Für weitere Informationen zum 3. NKFWG sowie zu Auslegungsfragen und der Stellungnahme des Ministeriums stehen Ihnen die ETL-Experten gerne zur Verfügung.

Autor: Sascha Weichert, Mittelrheinische Treuhand

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Sascha Weichert
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Mail: sascha.weichert@etl.de


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