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IDW ergänzt Arbeitshilfe zu Taxonomie-Verordnung

Aktuelles
13.02.2023

IDW ergänzt Arbeitshilfe zu Taxonomie-Verordnung

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine Arbeitshilfe zu Besonderheiten bei der Berichterstattung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung um vier weitere Fragestellungen ergänzt.

Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Die Taxonomie-Verordnung, die 2022 in Kraft getreten ist, soll helfen, dieses Ziel zu erreichen: Sie ist zentraler Bestandteil des „EU-Aktionsplans für nachhaltiges Finanzwesen“, der Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige ökonomische Aktivitäten lenken soll. Die Taxonomie ist ein einheitliches Klassifikationssystem, das genau definiert, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden können. Betroffene Unternehmen müssen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung offenlegen, inwieweit ihre Tätigkeiten den Kriterien der Taxonomie entsprechen.

Bei der Auslegung der Verordnung gibt es jedoch noch einige Unsicherheiten, die sich nicht ohne weiteres mithilfe der vorliegenden (Gesetzes-)Materialien ausräumen lassen. Das IDW möchte den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer bei der praktischen Umsetzung der Verordnung durch Unternehmen unterstützen und hat hierzu eine Zusammenstellung von Hinweisen veröffentlicht, die unregelmäßig auf den neuesten Stand gebracht wird. Die vier neuen Fragestellungen zur Berichterstattung nach Art. 8 der Taxonomie-Verordnung behandeln die Themen Taxonomie-Eigenschaft von Pfandbriefen, Durchleitungskredite/Förderdarlehen bei Kreditinstituten, Geltung des Delegated Act zu Atom & Gas sowie Angabe von Vorjahreszahlen.

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