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Nachhaltigkeitsbericht: CSR-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

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17.12.2022 — zuletzt aktualisiert: 18.12.2022

Nachhaltigkeitsbericht: CSR-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die neue EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung ist am 16. Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Parlament und Rat hatten die lange diskutierte Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im November verabschiedet. Die CSRD löst die bestehende EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), ab und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen und den Umfang der geforderten Informationen erheblich. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung, also am 5. Januar 2023, in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Welche Unternehmen sind von der Berichtspflicht betroffen? Und ab wann müssen sie dieser nachkommen? Wir informieren hier über die zentralen Änderungen.

Alle Beiträge zum Thema auf einen Blick unter dem Suchbegriff „CSR“

 

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