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Abschaffung der Millionenkreditmeldung
Bürokratieabbau oder nur Regelwechsel? Was Banken und Sparkassen jetzt beachten müssen
Abschaffung der Millionenkreditmeldung
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Abschaffung der Millionenkreditmeldung

Bürokratieabbau oder nur Regelwechsel? Was Banken und Sparkassen jetzt beachten müssen

Mit dem 30. Dezember 2026 endet eine langjährige Säule des nationalen bankaufsichtlichen Meldewesens: Die Millionenkreditmeldung nach § 14 KWG wird abgeschafft. Die letzte reguläre Meldung war zum Stichtag 30. September 2026 einzureichen. Ziel dieser Reform ist der Abbau von Doppelmeldungen und die stärkere Ausrichtung auf europäische Meldeverfahren.

Weniger Bürokratie, aber keine geringeren Anforderungen

Die Abschaffung der Millionenkreditmeldung bedeutet für Banken und Sparkassen zwar eine administrative Entlastung, sie führt jedoch nicht zu einer grundsätzlichen Vereinfachung des Meldewesens. Die Aufsicht greift künftig verstärkt auf bereits bestehende europäische Meldeverfahren wie AnaCredit sowie die Großkreditmeldungen nach der CRR zurück. Diese liefern deutlich detailliertere Informationen als die bisherige nationale Meldung. Für die Institute bleibt die Qualität der Kreditdaten daher weiterhin von zentraler Bedeutung. Die Anforderungen an Vollständigkeit, Konsistenz und Aktualität der Daten werden sich auch künftig nicht verringern.

Großkreditregelungen bleiben unverändert

Wichtig ist: Die Abschaffung der Millionenkreditmeldung hat keinen Einfluss auf die europäischen Großkreditvorschriften. Die Überwachung von Risikokonzentrationen sowie die Einhaltung der Großkreditgrenzen nach der CRR bleiben unverändert bestehen. Auch die Identifikation verbundener Kunden und die Risikosteuerung größerer Kreditengagements behalten ihre hohe Relevanz für die Aufsicht und das Risikomanagement der Institute.

Anpassungsbedarf in Prozessen, IT und Kontrollsystemen

Bevor die erwartete Entlastung eintritt, müssen viele Institute zunächst organisatorische und technische Anpassungen vornehmen. Dazu gehören insbesondere:

  • Überprüfung und Anpassung bestehender Meldeprozesse
  • Aktualisierung von IT-Systemen und Meldewesen-Software
  • Überarbeitung interner Arbeitsanweisungen und Dokumentationen
  • Anpassung des Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Schulung der betroffenen Fachbereiche
  • Klärung von Verantwortlichkeiten zwischen Fachbereichen, Meldewesen und IT

Besonderes Augenmerk sollte auf die verbleibenden europäischen Meldeanforderungen gelegt werden, um Doppelarbeiten und ineffiziente Prozessschritte frühzeitig zu identifizieren und zu beseitigen.

Besondere Herausforderungen für Sparkassen

Für Sparkassen ergeben sich zusätzliche Anpassungen innerhalb der etablierten Verbundstrukturen. Standardisierte Prozesse, Arbeitsanweisungen, Revisionsprogramme und Kontrollsysteme wurden vielfach über Jahre auf die Anforderungen der Millionenkreditmeldung ausgerichtet. Diese Strukturen sollten nun überprüft und gezielt auf die zukünftigen regulatorischen Anforderungen ausgerichtet werden.

Jetzt die Übergangszeit nutzen

Die verbleibenden Zeit bis Ende 2026 sollten Institute nutzen, um den Wegfall der Millionenkreditmeldung strukturiert vorzubereiten. Empfehlenswert sind eine frühzeitige Betroffenheitsanalyse, die Überprüfung der Datenversorgung sowie die revisionssichere Dokumentation aller Anpassungen.

Die Abschaffung der Millionenkreditmeldung ist ein bedeutender Schritt zum Bürokratieabbau im deutschen Meldewesen. Gleichzeitig verlagern sich die regulatorischen Anforderungen zunehmend auf europäische Meldeverfahren. Finanzinstitute sollten die Änderung daher nicht nur als Entlastung verstehen, sondern als Chance nutzen, ihre Meldeprozesse, Datenhaushalte und Kontrollsysteme zukunftssicher und effizient aufzustellen.

ETL consit – ein Unternehmen der Gruppe ETL Prüfung & Beratung – unterstützt Finanzinstitute gerne bei der Analyse der Auswirkungen, der Anpassung von Prozessen und Kontrollsystemen sowie bei der revisionssicheren Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.

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