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9. MaRisk-Novelle: BaFin schafft mehr Spielraum für Banken
Konsultationsentwurf verabschiedet
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9. MaRisk-Novelle: BaFin schafft mehr Spielraum für Banken

Konsultationsentwurf verabschiedet

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 1. April 2026 den Entwurf der 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation veröffentlicht – und damit einen der umfassendsten Überarbeitungsprozesse der vergangenen Jahre angestoßen.

Laut Nikolas Speer, Exekutivdirektor der BaFin-Bankenaufsicht, wurde das Rundschreiben „grundlegend überarbeitet“. Die neue Fassung sei stärker prinzipienbasiert und deutlich weniger komplex. Für Finanzinstitute bedeutet das: mehr Flexibilität bei der Umsetzung, ohne die aufsichtsrechtlichen Ziele aus den Augen zu verlieren.

Klare Proportionalität durch neue Größenklassen

BaFin und Deutsche Bundesbank haben die bisherigen Öffnungsklauseln präzisiert und erweitert – insbesondere zugunsten kleiner und sehr kleiner Institute. Künftig erfolgt die Anwendung der Anforderungen entlang einer transparenten Klassifizierung in drei Größenklassen:

  • Sehr kleine Institute mit einer Bilanzsumme bis 1 Mrd. Euro
  • Kleine Institute (SNCIs)
  • Übrige weniger bedeutende Institute (LSIs)

Weitere Voraussetzungen für die Nutzung der Öffnungsklauseln entfallen weitgehend. Gleichzeitig werden Significant Institutions (SIs), die direkt der Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen, vollständig aus dem Anwendungsbereich der MaRisk herausgenommen.

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Umsetzung neuer EBA-Leitlinien

Mit der 9. Novelle integriert die Aufsicht zudem aktuelle Vorgaben der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Dazu gehören:

  • die Leitlinien zur Umwelt Szenarioanalyse (EBA/GL/2025/04)
  • die Leitlinien zur Internen Governance (derzeit noch in Konsultation)

Auch hier verfolgt die BaFin konsequent einen prinzipienorientierten Ansatz, der Institute stärker in die Verantwortung nimmt, aber gleichzeitig Gestaltungsspielräume eröffnet.

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