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ESRS E2: Umweltverschmutzung einfach erklärt
Der aktualisierte Standard im Überblick
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ESRS E2: Umweltverschmutzung einfach erklärt

Der aktualisierte Standard im Überblick

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel einer deutlichen Vereinfachung und Entlastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nachdem wir bereits die Änderungen des gesamten ESRS-Standardpakets (ESRS Set 1), die Anpassungen des Querschnittsstandards ESRS 2 sowie die Neuerungen des Klimastandards ESRS E1 vorgestellt haben, widmen wir uns nun dem Umweltstandard ESRS E2.

Der ESRS E2 (European Sustainability Reporting Standard – Pollution) ist Teil der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD. Er unterstützt Unternehmen dabei, ihre Auswirkungen auf Luft, Wasser und Boden sowie den Umgang mit relevanten Schadstoffen, Chemikalien und Mikroplastik transparent und nachvollziehbar darzustellen (Substances of Concern (SoC) bzw. Substances of Very High Concern (SVHC)). Die aktualisierte Version enthält insbesondere Anpassungen, die die Anwendung der Berichtspflichten vereinfachen und die Berichterstattung stärker auf wesentliche Informationen ausrichten.

Hinweis: Derzeit gilt weiterhin ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Parallel dazu hat die Europäische Kommission ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der ESRS gestartet.

Die wichtigsten Inhalte auf einen Blick 
  • Explizite Sub‑Topics: E2 umfasst im Entwurf ausdrücklich Luft/Wasser/Boden, Mikroplastik sowie SoC/SVHC.  
  • Neue/klare Mikroplastik‑Logik: Für primäres Mikroplastik sind Mengenangaben vorgesehen; sekundäres Mikroplastik kann qualitativ beschrieben werden (z. B. Abrieb von Reifen/Textilien in der Downstream‑Wertschöpfungskette).  
  • Chemikalienangaben stärker rollenspezifisch (Lieferkette): Der Entwurf differenziert deutlich zwischen Chemiesektor (Hersteller/Formulierer/Importeure von Stoffen) und Downstream‑Akteuren / Artikelherstellern (mit deutlich engerem SVHC‑Fokus).  
  • Policies & Steuerung: Welche Grundsätze gelten für Emissionen, Stoffeinsatz, Substitution, Freisetzungen und Compliance? (Policy‑Set, Verantwortlichkeiten, Prozesse)  
  • Maßnahmen & Ressourcen: Welche konkreten Programme laufen (z. B. technische Minderungsmaßnahmen, Substitution, Lieferantenanforderungen) und welche Ressourcen sind dafür eingeplant?  
  • Ziele & Messgrößen: Welche Ziele bestehen (z. B. Reduktion bestimmter Emissionen/Einträge, Eliminierung bestimmter Stoffgruppen) und wie wird Fortschritt gemessen?  
Was ist neu im aktualisierten Standard? 
  • Vereinfachte Berichterstattung: weniger Datenpunkte und ein stärkerer Wesentlichkeits-Filter bringt Erleichterungen in der Berichtspflicht.
  • Klarere Vorgaben: Die Anforderungen sind verständlicher formuliert – das macht die Berichte lesbarer und nachvollziehbarer. Pflichten unterscheiden klar zwischen Chemiesektor (SoC & SVHC‑Gewichte) und Downstream‑Akteuren.
  • Fokus auf relevante Themen: Bei den nicht‑klimabezogenen Umweltstandards (also u. a. E2–E5) kommt es zu einer strukturellen Entlastung über den ESRS 2, da z. B. finanzielle Effekte stärker zentral in ESRS 2 gebündelt werden.  
Warum ESRS E2 in der Praxis gut umsetzbar ist

E2 ist oft der „Realitätscheck“ für EHSDaten, Chemikalienmanagement und Lieferkette – und damit ein zentraler Baustein für die Risikosteuerung. Für die E2Kennzahlen sind in der Praxis häufig bereits Datenströme vorhanden – z. B. aus AnlagenGenehmigungen, Emissionsmonitorings oder ChemikalienCompliance. Anknüpfungspunkte sind u. a. auch EPRTR/IndustrialEmissionsSysteme sowie REACH/CLPDokumentationen. Der Entwurf erlaubt ausdrücklich, auf bereits gesetzlich erhobene Informationen zu referenzieren. 

Sie benötigen Unterstützung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Mit unseren Sustainability Services stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.