ESRS E1: Grundlagen der Klimaberichterstattung
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel einer deutlichen Vereinfachung und Entlastung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Nachdem wir bereits die Änderungen des gesamten ESRS-Standardpakets (ESRS Set 1) sowie die Anpassungen des Querschnittsstandards ESRS 2 vorgestellt haben, widmen wir uns nun dem Standard ESRS E1.
Der ESRS E1 (European Sustainability Reporting Standard – Climate Change) ist Teil der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der CSRD und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Auswirkungen auf das Klima transparent und nachvollziehbar darzustellen. Durch klare Vorgaben erfahren Investoren, Kunden und andere Interessierte, wie Unternehmen zum Klimaschutz beitragen. Die aktualisierte Version enthält einige Neuerungen, die die Anwendung der Berichtspflichten vereinfachen und den Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern.
Hinweis: Derzeit gilt ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772). Parallel dazu hat die Europäische Kommission ein Konsultationsverfahren zur Überarbeitung der ESRS gestartet.
Die wichtigsten Inhalte des ESRS E1 im Überblick
Im Mittelpunkt des ESRS E1 stehen folgende Berichtspflichten:
- Treibhausgasemissionen: Erfassung und Berichterstattung der direkten und indirekten Emissionen (Scope 1, 2 und 3)
- Klimaziele und Reduktionspfade: Darstellung konkreter Klimaziele sowie deren Einordnung in internationale Klimarahmenwerke (z. B. Pariser Abkommen)
- Klimarisiken und Chancen: Identifikation und Bewertung wesentlicher klimabezogener Risiken und Chancen
- Strategien und Maßnahmen: Beschreibung der Maßnahmen zur Umsetzung der Klimastrategie sowie deren Steuerung und Überwachung
- Governance und Verantwortlichkeiten: Darstellung der internen Zuständigkeiten und Prozesse im Umgang mit Klimathemen
- Wesentlichkeit: Fokussierung auf die für das Unternehmen relevanten Klimaaspekte im Rahmen der Berichterstattung
Was ist neu im aktualisierten Standard?
Die aktuelle Weiterentwicklung des ESRS E1 bringt insbesondere Vereinfachungen in der Berichterstattung mit sich. Dazu zählen eine Reduzierung der Datenpunkte sowie eine stärkere Ausrichtung auf das Prinzip der Wesentlichkeit, wodurch Unternehmen die Anforderungen praxisnäher umsetzen können. Zudem werden die Vorgaben klarer formuliert, was die Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit der Berichte verbessert.
Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der ESRS-Anforderungen oder der Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen, stehen Ihnen unsere Sustainability Services gerne beratend zur Seite.
