ESG im Fokus: ETL arbeitet im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee mit
Seit April ist ETL Prüfung & Beratung Mitglied im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC). Treiber für diese Entscheidung waren vor allem die Themen Konzernrechnungslegung und ESG. Der Gemeinsame Fachausschuss des DRSC hat unsere Wirtschaftsprüferin Tanja Grimme jetzt auch in die Arbeitsgruppe „Konzernlagebericht“ berufen. So können wir nicht nur mitreden – sondern auch mitgestalten.
Für Unternehmen führt kein Weg mehr am Thema ESG vorbei. Nicht nur verlangt der Gesetzgeber zunehmend die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen, auch Stakeholder, Investoren, Kunden und Geschäftspartner haben großes Interesse an den Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.
Um Unternehmen bestmöglich durchs regulatorische Fahrwasser der Nachhaltigkeitsberichterstattung lotsen zu können und am Puls der Zeit zu bleiben, nutzt ETL Prüfung & Beratung Chancen, sich zu vernetzen und auszutauschen. Mit der Mitgliedschaft im Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee stärken wir unsere Expertise und können ESG-Trendthemen diskutieren und weiter verfolgen. Mehr noch: Wir wollen Konzern- und Nachhaltigkeitsthemen aktiv mitgestalten. Mit Wirtschaftsprüferin Tanja Grimme ist ETL Prüfung & Beratung jetzt auch in der DRSC-Arbeitsgruppe „Konzernlagebericht“ vertreten.
Was macht das DRSC?
Mitglied des privatrechtlich organisierten Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Das DRSC ist nationaler Standardsetzer auf dem Gebiet der Konzernrechnungslegung in Deutschland und vertritt die Interessen der Unternehmen bei der Standard-Entwicklung auf EU- und internationaler Ebene.
Das DRSC begleitet auch die Entwicklungen, die sich in Sachen ESG ergeben: Derzeit werden sowohl auf internationaler als auch europäischer Ebene Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erarbeitet. Das DRSC will den von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffenen Unternehmen einen aktuellen Stand zu den Standards der neuen EU-Richtlinie und eine erste Orientierung für die Umsetzung geben.
Die anstehenden Gesetzesänderungen durch die CSRD machen eine Überarbeitung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 „Konzernlagebericht“ (DRS 20) notwendig. Aufgabe der Arbeitsgruppe „Konzernlagebericht“ ist es, das DRSC bei der Anpassung an die neuen Vorgaben zu unterstützen. Der überarbeitete DRS 20 wird weiterhin Ausstrahlungswirkung auf die Lageberichte der Jahresabschlüsse haben.