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Wachstumschancengesetz bringt zahlreiche Steuererleichterungen

Wachstumschancengesetz bringt zahlreiche Steuererleichterungen
Aktuelles
30.04.2024

Wachstumschancengesetz bringt zahlreiche Steuererleichterungen

Am 27. März 2024 wurde das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation“ im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Der Löwenanteil der damit beschlossenen Gesetzesänderungen begünstigt Unternehmen und Freiberufler. Für diese ergeben sich Vorteile bei der Berücksichtigung von

– Geschenken an Geschäftspartner und Arbeitnehmer,
– Abschreibungen für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter,
– Verlustvorträgen.

Darüber hinaus führen viele Änderungen zwar nicht zu einer Minderung der Steuerlast, dafür aber zu einer Reduzierung von Verwaltungsaufwand. So wurden die Umsatz- und Gewinngrenzen für buchführungs- und bilanzierungspflichtige Unternehmen um ein Drittel heraufgesetzt. Auch die Grenze für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer wurde um ein Drittel erhöht, was dazu führt, dass Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 800.000 Euro die Umsatzsteuer nun erst im Zeitpunkt der Vereinnahmung von Kundenzahlungen an das Finanzamt abführen müssen. Dies schont die Liquidität.

Und: Viele Änderungen führen auch zu einer verringerten Einkommensteuerlast für Privatpersonen. Damit ist der Inhalt des Gesetzes für nahezu jeden Steuerzahlenden von Interesse. Steuervorteile für Privatpersonen ergeben sich beispielsweise für

– Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2023 in Rente gehen,
– Nutzer von E-Dienstwagen,
– Käufer und Bauherren von Wohngebäuden mit einem Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029,
– Berufskraftfahrer,
– im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung vom Arbeitgeber versicherte Arbeitnehmer.

Sie haben Fragen dazu, ob das Wachstumschancengesetz sich auch für Sie positiv auswirkt? Sprechen Sie uns an!

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Susanne Schäfer
Steuerberaterin

Mail: susanne.schaefer@rinke.eu


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