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Vereinfachung des kommunalen Vergaberechts durch ein Vergabetransformationsgesetz

Vereinfachung des kommunalen Vergaberechts durch ein Vergabetransformationsgesetz
Aktuelles
21.11.2023

Vereinfachung des kommunalen Vergaberechts durch ein Vergabetransformationsgesetz

Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsaufträge) muss die öffentliche Hand die komplexen Vorschriften und Regeln des Vergaberechts beachten. Viele Kommunen sind in der täglichen Arbeit mit der zeitaufwändigen Anwendung der ver­gaberechtlichen Regelungen konfrontiert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) hat zur Weiterentwicklung des Vergaberechts und eines damit verbundenen Gesetzestextes (Referentenentwurf 2024) eine öffentliche Konsultation u. a. bei Gemeinden, Unternehmen, Verbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt.

Als Ergebnis dieses Konsultationsprozesses haben sich folgende Themenbereiche herauskristallisiert:

  • Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren, insbesondere im Wege der Reduzierung der komplexen Regelungen
  • Digitalisierung des Beschaffungswesens
  • Verpflichtende Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien bei Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien

Ein erster Gesetzesentwurf ist für Ende 2023/Anfang 2024 geplant, so dass eine parlamen­tarische Umsetzung der Vergabetransformation im ersten Halbjahr 2024 möglich wäre.

Autor: Ralf Ehre

 

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Ralf Ehre
Rechtsanwalt

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