EU Kommission verabschiedet überarbeitete Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Europäische Kommission setzt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf spürbare Entlastung. Mit den vor wenigen Tagen verabschiedeten, überarbeiteten ESRS-Standards wird der administrative Aufwand für EU-Unternehmen deutlich reduziert. Durch die Kürzung der verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent sollen die Berichtskosten um mehr als ein Drittel sinken. Inhaltlich decken die überarbeiteten ESRS-Standards weiterhin alle wesentlichen ESG-Themen von Klimawandel bis Menschenrechtsthemen ab, bieten aber mehr Flexibilität und Klarheit in der Praxis.
Gleichzeitig erhalten kleinere Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht mit einem neuen, freiwilligen Standard („Voluntary Standard“, kurz: VS) einen proportionalen Rahmen, um sich zukunftssicher aufzustellen. Dieser einheitliche Referenzrahmen erleichtert es ihnen, gezielte Nachhaltigkeitsanfragen von großen Finanzinstituten oder Geschäftspartnern zu beantworten. Ein wichtiger Schutzmechanismus ist hierbei die sog. Wertschöpfungskettenobergrenze („Value Chain Cap“): CSRD-pflichtige Konzerne dürfen von ihren kleineren Zulieferern nicht mehr Informationen einfordern, als dieser freiwillige Standard vorsieht.
Beide delegierten Rechtsakte wurden nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU zur Prüfung übermittelt. Sobald die zweimonatige Prüffrist, die jedoch auch um weitere zwei Monate verlängert werden kann, ohne Einwände abgelaufen ist, treten die neuen Maßnahmen offiziell in Kraft.

