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EU-Kommission überarbeitet Nachhaltigkeitsberichterstattung
EU Kommission verabschiedet überarbeitete Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung
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EU-Kommission überarbeitet Nachhaltigkeitsberichterstattung

EU Kommission verabschiedet überarbeitete Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Kommission setzt bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf spürbare Entlastung. Mit den vor wenigen Tagen verabschiedeten, überarbeiteten ESRS-Standards wird der administrative Aufwand für EU-Unternehmen deutlich reduziert. Durch die Kürzung der verpflichtenden Datenpunkte um über 60 Prozent sollen die Berichtskosten um mehr als ein Drittel sinken. Inhaltlich decken die über-arbeiteten ESRS-Standards weiterhin alle wesentlichen ESG-Themen von Klimawandel bis Menschen-rechtsthemen ab, bieten aber mehr Flexibilität und Klarheit in der Praxis.

Gleichzeitig erhalten kleinere Unternehmen außerhalb der CSRD-Pflicht mit einem neuen, freiwilligen Standard („Voluntary Standard“, kurz: VS) einen proportionalen Rahmen, um sich zukunftssicher aufzu-stellen. Dieser einheitliche Referenzrahmen erleichtert es ihnen, gezielte Nachhaltigkeitsanfragen von großen Finanzinstituten oder Geschäftspartnern zu beantworten. Ein wichtiger Schutzmechanismus ist hierbei die sog. Wertschöpfungskettenobergrenze („Value Chain Cap“): CSRD-pflichtige Konzerne dür-fen von ihren kleineren Zulieferern nicht mehr Informationen einfordern, als dieser freiwillige Standard vorsieht.

Beide delegierten Rechtsakte wurden nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU zur Prü-fung übermittelt. Sobald die zweimonatige Prüffrist, die jedoch auch um weitere zwei Monate verlängert werden kann, ohne Einwände abgelaufen ist, treten die neuen Maßnahmen offiziell in Kraft.