Startseite | Aktuelles | EU-AML-Paket: Jetzt mit der Vorbereitung beginnen
EU-AML-Paket: Jetzt mit der Vorbereitung beginnen
EU-AML-Paket: Jetzt mit der Vorbereitung beginnen
Diesen Artikel anhören (Audio KI-generiert)

EU-AML-Paket: Jetzt mit der Vorbereitung beginnen

Das neue EU-Regelwerk zur Geldwäscheprävention bringt umfangreiche Änderungen für Institute mit sich. Das sogenannte EU-AML-Paket (Anti-Money Laundering) soll ab Juli 2027 gelten. Bis dahin bleibt zwar noch Zeit – doch es gibt in der Regel noch sehr viel zu tun. Denn mit dem neuen Regelwerk ändern sich nicht nur einzelne Anforderungen. Institute müssen unter anderem ihre Strategien, Risikoanalysen und Arbeitsanweisungen überprüfen, Mitarbeitende schulen und gegebenenfalls ihre IT-Anwendungen anpassen. Hinzu kommen weitere regulatorische Vorgaben, die teilweise erst im weiteren Verlauf konkretisiert werden.

Wer jetzt mit der Vorbereitung beginnt, kann den Handlungsbedarf frühzeitig ermitteln und die notwendigen Maßnahmen Schritt für Schritt umsetzen.

Was kommt auf Institute zu?

Welche Anpassungen konkret erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Strukturen, Prozessen und IT-Systemen eines Instituts ab. Eine frühzeitige, institutsspezifische Gap-Analyse schafft deshalb eine wichtige Grundlage. Dabei wird untersucht, welche bestehenden Regelungen und Prozesse bereits den künftigen Anforderungen entsprechen und wo Anpassungsbedarf besteht.

Auch eine Unterstützung durch Verbände ersetzt dabei nicht den Blick auf die eigenen Besonderheiten. Gerade bei institutsspezifischen Strategien, Organisationsstrukturen, Risikoanalysen, Arbeitsanweisungen und IT-Anwendungen können zusätzliche Anpassungen erforderlich sein.

Von der Gap-Analyse bis zur Umsetzung

Bei der Vorbereitung auf das EU-AML-Paket können je nach institutsspezifischem Handlungsbedarf unterschiedliche Aufgaben anfallen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Herbeiführung notwendiger Vorstands- und Geschäftsleitungsbeschlüsse
  • Anpassung von Strategien, Organisationsrichtlinien und Arbeitsanweisungen
  • Überarbeitung und Erweiterung der Risikoanalysen für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, dolose Handlungen und finanzielle Sanktionen (Embargos)
  • Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu den Neuerungen gegenüber der bisherigen Praxis nach dem Geldwäschegesetz (GwG)
  • Planung und Vergabe von Programmierungsaufträgen zur Anpassung der AML-IT-Anwendungen, beispielsweise von SAP-Modulen
  • Unterstützung des Geldwäschebeauftragten im laufenden Tagesgeschäft, einschließlich der Anforderungen und Prozesse, die ab Juli 2027 gelten

Bei diesen Aufgaben unterstützt die ETL consit bereits seit 2025 erste Kunden und bringt dabei ihre langjährige Erfahrung in der Beratung zur Geldwäscheprävention ein.

Auch RTS und Leitlinien müssen berücksichtigt werden

Zusätzlichen Handlungsbedarf können die Regulatory Technical Standards (RTS) und Leitlinien zur Konkretisierung der neuen Anforderungen schaffen. Die Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) hat bereits erste Vorgaben veröffentlicht. Weitere Standards und Leitlinien sind für 2026 und 2027 vorgesehen und werden teilweise erst im weiteren Verlauf veröffentlicht.

Damit ist die Vorbereitung auf das EU-AML-Paket keine einmalige Aufgabe. Neue Veröffentlichungen und Konkretisierungen müssen laufend daraufhin geprüft werden, ob bestehende Analysen, Regelungen oder Prozesse angepasst werden müssen. Für Institute kann dadurch insbesondere im Zeitraum unmittelbar vor dem Inkrafttreten zusätzlicher Zeitdruck entstehen.

Unterstützung bei der Vorbereitung auf das EU-AML-Paket

Die ETL consit unterstützt Institute von der Gap-Analyse und der Bewertung des individuellen Handlungsbedarfs über die Anpassung von Regelwerken und Risikoanalysen bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Auch im laufenden Tagesgeschäft des Geldwäschebeauftragten steht ETL consit unterstützend zur Seite – einschließlich der Berücksichtigung der Anforderungen, die ab Juli 2027 gelten.

Je früher der individuelle Handlungsbedarf bekannt ist, desto mehr Zeit bleibt für die erforderlichen Abstimmungen und Umsetzungsschritte. Sie möchten wissen, welche Anpassungen in Ihrem Institut erforderlich sind? Sprechen Sie die Spezialisten der ETL consit gerne an.

ETL consit ist ein Unternehmen der Gruppe ETL Prüfung & Beratung.

Financial Services