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Kreditzweitmarktgesetz (KrZMG)
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Kreditzweitmarktgesetz (KrZMG)

Das Kreditzweitmarktgesetz gilt für

  • Kreditinstitute, die notleidende Kredite verkaufen
  • Käufer notleidender Kredite
  • Kreditdienstleistungsinstitute

Sehr umfangreiche Anforderungen sind zu erfüllen. In diesem Online-Seminar erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was im Einzelnen zu beachten ist, u.a.:

  • Pflichten des Verkäufers und des Käufers beim Verkauf / Kauf notleidender Kredite
  • Voraussetzungen / Pflichten bzgl. der Erbringung von Kreditdienstleistungen
    Erlaubnis | Organisationspflichten | Anforderungen an die Geschäftsleiter und an die Inhaber bedeutender Beteiligungen an Kreditdienstleistungsinstituten | Entgegennahme und Halten von Mitteln | Kreditdienstleistungs- Vereinbarung | Auslagerung | Grenzüberschreitende Erbringung von Kreditdienstleistungen (Europäischer Pass)
  • Risikobewertung
  • Verhaltensvorschriften + Informationspflichten

Die nächsten Termine:

17. Dezember 2026 14.00 – 16.30 Uhr -> Jetzt anmelden

Der Preis des Online-Seminars beträgt 325€ pro Teilnehmer.

DATUM
17.12.2026
UHRZEIT
14:00 - 16:30 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Online
ANSPRECHPARTNER


Bernd Schmid
MBA, CDPSE, CISA
Geschäftsführer

Mail: info@etl-consit.de


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