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Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV / IVV)
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Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV / IVV)

Institute sind verpflichtet, ein angemessenes und transparentes Vergütungssystem zu implementieren (§ 25a Abs. 1 S. 3 Nr. 6 KWG). Die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) bestimmt diese Vorschriften näher. Damit soll eine Vergütungspolitik verhindert werden, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet ist, einseitig Erfolg belohnt, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren. Denn eine solche Vergütungspolitik kann dazu verleiten, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren. Dies würde einem angemessenen Risikomanagement zuwiderlaufen. Die dadurch gesetzten Fehlanreize können Risiken nicht nur für die Stabilität einzelner Institute mit sich bringen, sondern auch für die Stabilität des Finanzplatzes insgesamt. 

Themen sind u.a.:

  • Die wichtigsten Regelungen der Institutvergütungsverordnung
  • Die EBA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik gemäß Richtlinie (EU) 2013/36 (Institute müssen u.a. diese unmittelbar anwenden)
  • Die BaFin-FAQ (diese enthalten auch Sachverhalte, die nicht von den Leitlinien erfasst sind oder bei denen es um deren proportionale Umsetzung geht)

 

Nächster Termin:

16. Juni 2026 14:00 – 16:30 -> Anmeldung

Der Preis des Online-Seminars beträgt 325€.

DATUM
16.06.2026
UHRZEIT
14:00 - 16:30 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Webinar
ANSPRECHPARTNER


Bernd Schmid
MBA, CDPSE, CISA
Geschäftsführer

Mail: info@etl-consit.de


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