IDW-Entwurf zur Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen
Klarheit zu Rollen und Verantwortung: Was Unternehmen jetzt wissen sollten
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat den Entwurf IDW ES 107 (02.2026) veröffentlicht: „Grundsätze für die Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen“. Der Standard beschreibt, wie Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsinformationen auf Basis der vom Management bereitgestellten Informationen erstellen – und wie Auftragsannahme, Durchführung, Dokumentation sowie der „Vermerk über die Erstellung“ auszugestalten sind. Das ist relevant, weil in der Praxis häufig Unklarheit besteht: Die Erstellung von Nachhaltigkeitsinformationen ist nicht mit einer Prüfung bzw. Assurance zu vergleichen.
Drei Punkte, die wir in der Mandantenpraxis besonders relevant finden:
- Klare Rollenverteilung: Verantwortung für Inhalt, Kriterien und wesentliche Ermessensentscheidungen bleibt beim Management.
- Transparenz nach außen: Der Vermerk über die Erstellung muss deutlich machen, dass keine hinreichende oder begrenzte Prüfungssicherheit erlangt wird – es gibt kein Prüfungsurteil.
- Frühzeitige Weichenstellung: Auftrag und Tätigkeitsumfang müssen sauber abgegrenzt werden; ohne klare Konkretisierung darf ein Erstellungsauftrag nicht angenommen werden.
Stellungnahmen zum Entwurf sind laut IDW bis 30.06.2026 möglich; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
Unser Praxishinweis: Wer Nachhaltigkeitsberichterstattung angeht (ob verpflichtend oder freiwillig), sollte frühzeitig klären, ob Unterstützung bei der Erstellung oder eine spätere Prüfung bzw. Assurance vorgesehen ist. Denn die Rollen müssen sauber getrennt werden.
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